Zusammenfassung: Zur Behandlung starker akuter und
chronischer Schmerzen sind Opioide ein unverzichtbarer Bestandteil. Opioide unterscheiden
sich in ihrer analgetischen Potenz, Pharmakokinetik und in ihren Applikationsformen.
Bei eingeschränkter Nieren- und/oder Leberfunktion sollten solche Opioide
gewählt werden, die weitgehend unabhängig von der Nieren- oder Leberfunktion
abgebaut werden oder keine aktiven Metabolite haben, da es sonst zu erheblichen
UAW und Überdosierungen kommen kann. Die Einstellung auf Opioide bei starken
chronischen Schmerzen erfolgt prinzipiell auf ein retardiertes orales Präparat.
Ausnahmen sind Patienten mit z.B. Schluckstörungen und Störungen der
gastrointestinalen Resorption. Die Opioid-Therapie bei Patienten mit
Tumorschmerzen unterscheidet sich deutlich von der Therapie bei
nicht-tumorbedingten Schmerzen. Diese sollte sich an der aktuellen S3-Leitlinie
LONTS (Langzeitanwendung von Opioiden bei nicht-tumorbedingten Schmerzen)
orientieren. Schnellwirkende Opioide sollten dabei wegen des hohen
Suchtpotenzials nur in Ausnahmefällen bei akuten, nicht mit Analgetika der
Stufe I nach WHO beherrschbaren Schmerzzuständen, nur zur Dosisfindung und nur
wenige Tage lang eingesetzt werden. Schnellwirkende Opioide haben einen hohen
Stellenwert bei der Behandlung von Patienten mit Durchbruchschmerzen bei
malignen Tumorerkrankungen. Die Verordnungen
neuerer stark wirkender Opioid-Präparate haben in den letzten Jahren stark
zugenommen. Dieser Zuwachs basiert nicht auf Ergebnissen kontrollierter
klinischer Studien mit dem Nachweis einer Überlegenheit gegenüber Morphin,
sondern in erster Linie auf dem intensiven Marketing der pharmazeutischen
Unternehmen.
Zur Behandlung von akuten und chronischen
tumorbedingten und nicht-tumorbedingten Schmerzen stehen zahlreiche Opioide zur
Verfügung. Fast alle gibt es inzwischen in retardierter und nicht-retardierter
Form sowie in verschiedenen Applikationsformen: oral, bukkal, rektal,
transdermal, i.v. und seit 2010 auch nasal. Einige Opioide können darüber
hinaus auch rückenmarksnah (epidural oder intrathekal) verabreicht werden. Da
sich die Opioide in ihrer Pharmakokinetik unterscheiden, muss bei Patienten mit
eingeschränkter Nieren- oder Leberfunktion gegebenenfalls die Dosis reduziert
werden oder es müssen Opioide ohne stark wirksame aktive Metaboliten verordnet
werden. Je nach analgetischer Potenz werden schwach oder mittelstark wirkende Opioide
(= Stufe-II-Opioide im WHO-Stufenschema) von stark wirkenden Opioiden
(Stufe-III-Opioide im WHO-Stufenschema) unterschieden (s. Tab. 1).
Einordnung der Opioide in die Schmerztherapie: Das WHO-Stufenschema wurde vor mehr als 25 Jahren
zur Therapie tumorbedingter Schmerzen veröffentlicht. Es gibt eine gute
Übersicht über die verschiedenen Analgetika (s. Tab. 1). Invasive
Techniken werden häufig als Stufe IV angefügt, sollen aber hier nicht näher
besprochen werden (1, 9).
Stufe-II-Opioide: Tramadol,
Tilidin: Die schwach bzw. mittelstark wirkenden Opioide Tramadol und
Tilidin stehen seit vielen Jahren zur Behandlung chronischer Schmerzen zur
Verfügung (2), wobei Tilidin häufiger zur Behandlung nicht-tumorbedingter
Schmerzen eingesetzt wird und kontrollierte Studien zum Einsatz von Tilidin (in
Kombination mit Naloxon) bei Tumorschmerzen nicht vorliegen (32). Bei beiden Opioid-Analgetika
ist die Tageshöchstdosis zu beachten, oberhalb der keine stärkere analgetische
Wirkung mehr zu erwarten ist. Sie werden üblicherweise oral eingenommen und
sind als retardierte und nicht-retardierte Präparate erhältlich. Die maximale
Tagesdosis von Tramadol beträgt 400 mg. Bei eingeschränkter Nierenfunktion
kumulieren aktive Abbauprodukte, die eine Dosisreduktion erforderlich machen.
Tramadol hemmt über einen zusätzlichen Mechanismus die Wiederaufnahme von
Serotonin und Noradrenalin und kann mit selektiven Serotonin- und
Noradrenalin-Wiederaufnahme-Hemmern interagieren, die häufig zur Behandlung
neuropathischer Schmerzen eingesetzt werden. Eine Kombination muss vermieden
werden (13). Bei etwa 10% der weißen Bevölkerung liegt ein Polymorphismus von
CYP2D6 (verantwortlich für die Bildung der aktiven Metaboliten) vor, so dass
bei diesen Patienten die analgetische Wirksamkeit reduziert ist (34).
Die maximale Tagesdosis von Tilidin beträgt
600 mg. Es wird in der Leber zum aktiven Metaboliten Nortilidin
umgewandelt. Bei Patienten mit stark eingeschränkter Leberfunktion ist zu
bedenken, dass Tilidin in geringerem Maße in Nortilidin umgewandelt wird und
somit möglicherweise nicht ausreichend wirkt. Bei eingeschränkter
Nierenfunktion ist keine Reduktion der Dosierung erforderlich, denn es
kumulieren keine aktiven Metabolite. Retardiertem Tilidin ist industriell
Naloxon zugegeben, was den Missbrauch als Droge minimieren soll.
Nicht-retardierte Tramadol- und Tilidin-Tropfen haben ein hohes Suchtpotenzial,
da die Anflutung im ZNS sehr schnell ist. Beide Schmerzmittel unterliegen in
Deutschland nicht der Betäubungsmittelverordnung (BtMVV) und können auf
normalen Rezepten verordnet werden. Damit ist Diebstahl und Fälschen der
Rezepte leichter. In der Vergangenheit gab es Initiativen, auch schwach
wirkende Opioide der BtMVV zu unterstellen. Das hohe Suchtpotenzial erfordert
eine besonders sorgfältige Indikation für Tilidin- und Tramadol-Tropfen. Dieses
Problem sollte stets offen mit den Patienten besprochen sowie die
Verordnungsmenge exakt dokumentiert und kontrolliert werden. Eine Indikation
für nicht-retardierte Stufe-II-Opioide ergibt sich nur zu Beginn der Therapie
im Rahmen der Dosisfindung und sollte nach wenigen Tagen beendet werden. Eine
Ausnahme davon ist die Behandlung von Durchbruchschmerzen bei Patienten mit
fortgeschrittener Tumorerkrankung. Stufe-II-Opioide nach WHO werden mit
Stufe-I-Analgetika (z.B. Paracetamol, nicht-steroidale Antirheumatika/NSAID,
Metamizol) kombiniert, wenn Schmerzen durch Nicht-Opioid-Analgetika nicht
beherrscht werden.
Stufe-III-Opioide: Morphin: Morphin ist das älteste und preisgünstigste Opioid. Es
gilt weiterhin als Goldstandard (32, 35, 36). Ergebnisse aus randomisierten
kontrollierten Studien (RCT) oder systematischen Übersichtsarbeiten, die eine
Überlegenheit neuerer, zunehmend häufig verordneter µ-Opioid-Rezeptoragonisten
(z.B. Hydromorphon, Oxycodon, Fentanyl, Methadon) gegenüber Morphin hinsichtlich
Wirksamkeit oder Verträglichkeit belegen, existieren nicht (36). Der biologisch
aktive Metabolit Morphin-6-Glucuronid wird renal eliminiert und kumuliert bei
eingeschränkter Nierenfunktion. Auch bei eingeschränkter Leberfunktion muss die
Dosis angepasst bzw. rechtzeitig auf ein anderes stark wirkendes Opioid
gewechselt werden. Morphin liegt in nahezu allen Applikationsformen vor
(Tropfen, Zäpfchen, retardierte und nicht-retardierte Tabletten, Trinkampullen,
Brausetabletten, Ampullen zur i.v. Injektion in verschiedenen Stärken) und hat
seit langem einen hohen Stellenwert bei der Behandlung akuter und chronischer
Schmerzen (3-6). Alle Äquivalenzdosen anderer Opioide sind auf das
Referenzopioid Morphin berechnet (s. Tab. 2).
Hydromorphon (Palladon®): Aktive Metabolite entstehen in geringerer Menge als
bei Morphin. Deshalb wird dieser µ-Opioid-Rezeptoragonist bei starker
Einschränkung der Nierenfunktion bevorzugt. Einen Vorteil hat der Wirkstoff
auch aufgrund seiner wenigen Interaktionen mit anderen Arzneimitteln, die Folge
geringer Bindung an Plasmaeiweiße ist (3-6, 35).
Oxycodon mit Zusatz von Naloxon (Targin®): Auf Nachteile dieses oralen 2:1-Kombinationspräparats
mit dem µ-Opioid-Rezeptoragonisten Oxycodon und dem kompetitiven Opioid-Antagonisten
Naloxon (Unterschiede in der Maximaldosis und Pharmakokinetik, begrenzte
Datenlage aus ausschließlich vom Hersteller gesponserten klinischen Studien) sowie
die stark zunehmende Verordnung sind wir bereits ausführlich eingegangen (30,
s.a. 33). Naloxon bindet an die submukösen μ-Rezeptoren der Darmwand und
soll dadurch die Opioid-induzierte Darmträgheit vermindern. Dennoch benötigen
etwa die Hälfte der Patienten auch unter Targin® Laxanzien. Die
maximal zugelassene Dosis beträgt aktuell 80 mg Targin®/d. Für
höhere Dosen gibt es keine Daten zur Verträglichkeit und zur dabei möglichen
zentralen Naloxon-Wirkung, d.h. Abschwächung der Analgesie. UAW im Sinne des
Opioidentzugs sind jedoch beschrieben. Trotz des hohen Preises wird Targin®
in der Chirurgie viel verordnet, wenn z.B. nach abdominalchirurgischen
Eingriffen eine zusätzliche Obstipation durch Schmerzmittel vermindert werden
soll. Es liegen jedoch keine vom Hersteller unabhängige klinische Studien vor,
die der wichtigen Frage nachgehen, ob durch die konsequente Verordnung stark
wirkender Opioide kombiniert mit Laxantien das gleiche Ergebnis (Vermeidung der
Obstipation) kostengünstiger als mit Targin® erreicht wird.
Oxycodon ohne Zusatz von Naloxon (Oxygesic®, mehrere Generika) ist in Form
nicht-retardierter und retardierter Präparate auf dem Markt. Allen diesen
Präparaten ist gemeinsam, dass sie einen Anteil von etwa einem Drittel
Wirkstoff haben, der schnell anflutet, dass die Wirkung nach ca. 10-20 Minuten
eintritt und dass somit im eigentlichen Sinne kein retardiertes Präparat
vorliegt (11). Die Folge davon ist, dass es eine erhebliche Zahl von Patienten
mit chronischen, nicht-tumorbedingten Schmerzen gibt, die eine Abhängigkeit von
diesen Präparaten entwickelt haben. Beim Wechsel auf ein anderes Opioid bzw.
bei einer Dosisreduktion von Oxycodon bekommen sie stärkere
Entzugserscheinungen als bei einem Wechsel von einem anderen Opioid bzw. bei
Dosisreduktion eines Opioids ohne schnell anflutende Komponente. Entscheidet
man sich für Oxycodon, ist diese Besonderheit zu beachten und unbedingt mit dem
Patienten zu besprechen. Kontrollierte Studien zu diesem praktisch sehr
wichtigen Problem sind unseres Wissens bisher nicht veröffentlicht worden.
Oxycodon hat eine Wirkung am μ-Opiat-Rezeptor,
wie alle anderen Opioide auch, und zusätzlich eine Wirkung am
κ-Opiat-Rezeptor. Die klinische Bedeutung (z.B. bessere analgetische
Wirksamkeit bzw. Verträglichkeit) dieses theoretischen Vorteils gegenüber den
anderen Opioiden ist jedoch bisher ebenso wenig wie die angeblich bessere
Wirkung von Oxycodon bei neuropathischen Schmerzen durch aussagekräftige
klinische Studien belegt worden (36). Inzwischen gibt es Veröffentlichungen,
die zeigen, dass neuropathische Schmerzen generell auch mit anderen Opioiden
behandelt werden können und Oxycodon nicht der Vorzug zu geben ist
(6-8, 12). Für die Dosisreduktion von Oxycodon bei Leber- oder
Niereninsuffizienz gelten die gleichen Regeln wie für Morphin.
Fentanyl (Durogesic®, Generika): Fentanyl ist ein µ-Opioid-Rezeptoragonist mit hoher
Lipidlöslichkeit, der in retardierter Form zur transdermalen Applikation (Membranpflaster)
vorliegt. Für Patienten, die Opioid-Analgetika nicht oral einnehmen können, z.B.
bei Schluckstörungen infolge HNO-Tumoren oder bei gestörter gastrointestinaler
Resorption, und bei Patienten mit chronischen (tumorbedingten) Schmerzen, die
stabile Opioid-Dosen benötigen, sind Fentanyl-Pflaster eine geeignete
Alternative (32, 37). Fentanyl-Pflaster werden zunehmend, z.T. sogar in
höherer Dosierung, Patienten verordnet, die zuvor nicht mit Stufe-III-Opioiden
behandelt wurden (38). Dies erhöht das Risiko für schwerwiegende UAW. Die
Pflaster müssen alle zwei (sehr selten) bis drei Tage erneuert und dabei
jeweils eine neue Hautstelle gewählt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass
die Wirkspiegel nur dann zuverlässig erreicht werden, wenn die Pflaster korrekt
kleben. An Stellen starker Schweißsekretion dürfen sie nicht platziert werden.
Auch nimmt die Resorption bei erhöhter Körpertemperatur zu, was zu
Überdosierungen führen kann. Dagegen ist bei schlechter peripherer Durchblutung
die Resorption vermindert. Die Schmerzen können dann zunehmen, z.B. bei der
Palliativbetreuung in der Sterbephase. Hier ist eine orale, s.c. oder i.v.
Applikation zuverlässiger. Wird das Pflaster aufgeklebt, dauert es 8-12 Stunden
bis der Wirkspiegel erreicht ist. Akute Schmerzen können also nicht transdermal
mit Fentanyl behandelt werden. Ebenso lange besteht die Wirkung weiter, wenn
das Pflaster entfernt wird. Eine Überdosierung erfordert daher eine Überwachung
von 8-12 Stunden. Dosisänderungen wirken sich erst mit entsprechender
Verzögerung aus. Es erfordert Erfahrung, in dieser Situation nicht-retardierte
Präparate zusätzlich einzusetzen. Bei Patienten mit Leber- oder Nierenfunktionsstörungen
sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Fentanyl-Toxizität geachtet und
gegebenenfalls die Dosis reduziert werden.
Zur Behandlung von Durchbruchschmerzen bei
tumorbedingten Schmerzen sind verschiedene nicht-retardierte Präparate von Fentanyl
auf dem Markt. Ihre Zulassung besteht nur dafür! Sie fluten schnell an, ähnlich
wie bei i.v. Applikation und sind in der Mundhöhle als Sublingual-, Lutsch-
oder Bukkaltablette oder nasal als Spray anzuwenden. Diese Applikationsform hat
ein noch höheres Sucht- und damit auch Missbrauchpotenzial als
nicht-retardierte Tabletten. Die Verantwortung, an diese Zusammenhänge zu
denken und sich an die vorgeschriebene Zulassung zu halten, liegt beim
verordnenden Arzt.
Die durchschnittlichen Kosten für eine Dosis
schnellwirksamen Fentanyls sind hoch und liegen bei 8-12 € für eine
Einmaldosis von 200-400 μg. Die bukkale (mehrere Stunden lang saurer
Geschmack bei versehentlicher Berührung mit der Zunge) oder nasale Anwendung
als Spray erfordert einen kooperativen Patienten mit guter Adhärenz. Bei
nasaler Applikation sollte ein Spray verwendet werden, bei dem die entnommene
Dosis ebenso eindeutig zu erkennen ist wie die noch vorhandenen Dosen. Es
können sonst Unklarheiten über die verabreichte Menge auftreten, und es ist
schwierig, auftretende UAW eindeutig zuzuordnen. Die sublinguale Anwendung ist
etwas einfacher und geschmacksneutral (3-5, 10).
Buprenorphin (Temgesic®, Transtec®
u.a.): Buprenorphin ist ein Agonist
am μ-Rezeptor und hat antagonistische Wirkungen am κ-Rezeptor.
Buprenorphin gibt es in transdermaler retardierter Form als Pflaster. Je nach
Präparat muss alle 3,5 oder alle 7 Tage gewechselt werden. Prinzipiell gelten
dieselben Grundsätze zur transdermalen Therapie wie bei Fentanyl. Ein
nicht-retardiertes Präparat ist Temgesic® 0,2 mg oder
0,4 mg sublingual. Die Wirkdauer ist mit ca. sechs Stunden deutlich länger
als bei anderen nicht-retardierten Opioiden. Für hohe Dosen ist ein so
genannter Ceiling-Effekt beschrieben, d.h., eine weitere Dosissteigerung von
Buprenorphin ist nicht stärker analgetisch wirksam, wie es sonst bei allen
anderen Stufe-III-Opioiden der Fall ist (4-6). Buprenorphin erfordert keine
Dosisanpassung bei eingeschränkter Nierenfunktion.
Tapentadol (Palexia®): Tapentadol ist seit 1.10.2010 als retardiertes
Präparat auf dem Markt. Es hat strukturell Ähnlichkeiten mit Tramadol und
Oxycodon. Der Wirkmechanismus ist anders als bei anderen stark wirkenden
Opioiden und vereint, wie Tramadol, in einem Molekül die Wirkung am
μ-Rezeptor als Agonist und eine Noradrenalin-Wiederaufnahme-Hemmung, d.h.
eine analgetische Wirkung, wie sie auch von einigen Antidepressiva bekannt ist.
Die Zulassung besteht für „starke chronische Schmerzen bei Erwachsenen, die
eine Behandlung mit Opioiden notwendig machen“. Die bisher vorliegenden, vom
Hersteller unterstützten und vom Design her identischen drei doppeltblinden, plazebokontrollierten
RCT bei Patienten mit nicht-tumorbedingten Schmerzen (Osteoarthritis der
Kniegelenke bzw. Rückenschmerzen) ergaben, dass Tapentadol besser verträglich war
als vergleichsweise hoch dosiertes Oxycodon hinsichtlich Übelkeit, Erbrechen,
Obstipation und Juckreiz (39). Schwindel, Benommenheit, Kopfschmerzen, Übelkeit
und Verstopfung zählen jedoch laut Fachinformation auch bei Tapentadol zu den
häufigen UAW (40). Mit dem im Wirkungsmechanismus ähnlichen Tramadol wurde
Tapentadol in klinischen Studien bisher nicht verglichen und RCT zur
Wirksamkeit von Tapentadol bei tumorbedingten Schmerzen liegen nicht vor. Eine
zuverlässige Einordnung von Tapentadol in das WHO-Stufenschema ist deshalb
nicht möglich. Insgesamt lassen die Ergebnisse der vorliegenden klinischen
Studien nicht erkennen, dass das sehr teure Tapentadol (s. Tab. 3)
einen überzeugenden therapeutischen Fortschritt darstellt (14, 15, 39).
Das Scottish Medicines Consortium hat in einer aktuellen Bewertung Tapentadol
deshalb in Schottland nur zum eingeschränkten Gebrauch für die Behandlung
schwerer chronischer Schmerzen zugelassen (39). Die Einschränkung besagt, dass
nur solche Patienten mit Tapentadol behandelt werden dürfen, bei denen
retardiertes Morphin keine ausreichende Schmerzkontrolle erreichte oder nicht
vertragen wurde. Bei Patienten mit mäßig eingeschränkter Leberfunktion ist die
Dosis von Tapentadol zu reduzieren und bei stark eingeschränkter Leber- oder
Nierenfunktion sollte dieses neue Analgetikum nicht angewendet werden.
Interaktionen von Tapentadol mit serotoninergen Stoffen, wie selektiven Serotonin-Wiederaufnahme-
und Monoaminooxidase-Hemmern müssen beachtet werden.
Methadon:
Levomethadon (L-Polamidon®) ist wegen der langsamen Elimination ein
schlecht steuerbares Opioid-Analgetikum. Die Wirkung tritt rasch ein und
beträgt 6-12 Stunden. Es kann oral in flüssiger Form, i.v., s.c. oder i.m.
angewendet werden. In der Palliativmedizin wird es gelegentlich eingesetzt bei
therapieresistenten Schmerzen, bei denen andere Opioide nicht ausreichend
wirken. Es ist von der WHO als Alternative zu Morphin empfohlen. Bei Patienten
im Methadon-Substitutionsprogramm erfolgt die Behandlung akuter Schmerzen über
eine Dosisanpassung des Opioids. Die Therapie mit Methadon ist speziell
erfahrenen Ärzten vorbehalten und erfordert zu Beginn ein engmaschiges
Monitoring des Patienten (6, 18, 19).
Einige Grundregeln der Tumorschmerz-Therapie mit
Opioiden: In den letzten Jahren ist
der Umgang mit Opioiden und die Indikation zur Verordnung kritisch betrachtet
worden. Zunehmend finden sich in schmerztherapeutischen Einrichtungen Patienten
mit nicht-tumorbedingten langjährigen Schmerzen, die trotz hoch dosierter
Opioide keine ausreichende analgetische Wirkung erleben, jedoch durch die UAW
der Opioide stark eingeschränkt sind: Tagesmüdigkeit, Konzentrationsstörungen,
Obstipation, Entwicklung von Abhängigkeit (20, 21). Andererseits kommen
Patienten in schmerztherapeutische Ambulanzen mit stärksten Schmerzen bei
metastasierten Tumoren und begrenzter Lebenserwartung, die entweder gar nicht
oder völlig unzureichend mit Opioiden versorgt sind. Häufig werden auch die
wichtigsten UAW, Übelkeit und Obstipation, nicht adäquat behandelt, d.h. es
wurden keine Antiemetika oder Laxanzien fest verordnet. Deshalb sind die
Indikationen und Regeln der Therapie tumorbedingter Schmerzen von denen
nicht-tumorbedingter Schmerzen getrennt zu betrachten (vgl. 23, 32).
Die Behandlung tumorbedingter Schmerzen erfolgt
prinzipiell mit retardierten Präparaten. Zusätzlich benötigen diese Patienten
ein schnell wirkendes Opioid zur Behandlung der unerwartet und in hoher
Intensität auftretenden Durchbruchschmerzen. In idealer Weise, jedoch nicht
zwingend, sollte es derselbe Wirkstoff sein. Wichtig hierbei ist, das richtige
Verhältnis von Tagesdosis des retardierten Präparats zur Dosis des schnell
wirkenden Präparats zu beachten, da dieses sonst nicht ausreichend analgetisch
wirkt. Prinzipiell gilt, dass die Dosis der Bedarfsmedikation 1/6 bis 1/10 der
Tagesdosis betragen sollte. Erhält z.B. ein Patient dreimal 60 mg/d
Morphin (= 180 mg/d), muss die Bedarfsmedikation im Bereich von
20-30 mg Morphin liegen. Ist die Bedarfsmedikation ein anderer Wirkstoff,
sind die Äquivalenzdosen exakt zu beachten (z.B. 20 mg Morphin entsprechen
4 mg Hydromorphon oder 200 μg Fentanyl; s.a. Tab. 2).
Zeigt die Bedarfsmedikation nach ungefähr drei bis maximal 30 Minuten
(unterschiedlich je nach Präparat) keine analgetische Wirkung, kann die Dosis
wiederholt werden. Als Orientierung für den Patienten sollte die Häufigkeit der
Bedarfsmedikation fest benannt werden, z.B. „alle 1-2 Stunden möglich“. Ohne
eine solche Angabe bestehen beim Patienten erhebliche Unsicherheiten.
Der Beginn einer Opioidtherapie
erfordert, so genannte Adjuvanzien (z.B. Laxanzien, Antiemetika) zur
Behandlung der UAW fest anzusetzen. Die hauptsächlichen UAW der Opioide sind
Übelkeit zu Beginn der Therapie und Obstipation, die möglicherweise die gesamte
Zeit der Behandlung anhält. Entsprechend werden Antiemetika und Laxanzien fest
verordnet und der Patient darüber aufgeklärt
(9, 10, 12, 14, 22, 30). Insbesondere bei Beginn einer
Opioidtherapie, bei Einnahme schnell wirkender Präparate, bei Dosiserhöhung und
bei Kombination mit anderen sedierenden Medikamenten kann im Einzelfall das
Reaktionsvermögen soweit beeinträchtigt sein, dass die Fähigkeit zur aktiven
Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen eingeschränkt ist.
Darüber muss der Patient aufgeklärt werden, und diese Aufklärung ist
schriftlich zu dokumentieren (31). Unter einer stabilen Einstellung mit
retardierten Opioiden scheint die Fahrtüchtigkeit jedoch nicht wesentlich
beeinträchtigt zu sein (35).
Treten unter einer Opioidtherapie trotz
Gabe von Adjuvanzien starke, anhaltende UAW auf oder ist die Analgesie trotz
adäquater Gabe von Koanalgetika und angemessener Dosissteigerung nicht
ausreichend, kann ein Wechsel des Opioids (Opioid-Rotation) sinnvoll sein (35, 41).
Von Experten wurden kürzlich Empfehlungen für die Opioid-Rotation
ausgesprochen, gleichzeitig aber betont, dass die aus klinischen Studien
vorliegende Evidenz für einen Wechsel der Opioide sehr gering ist und ein
Konsens für ein „best practice“ Vorgehen derzeit nicht existiert (41).
Opioide zur Behandlung chronischer
nicht-tumorbedingter Schmerzen: Wie
bereits erwähnt, gibt es zahlreiche Patienten, die bei nicht-tumorbedingten
Schmerzen langjährig mit Opioiden behandelt werden, ohne dass sich eine
Reduktion der Schmerzen und/oder eine verbesserte Lebensqualität durch
Veränderung der Schmerzsymptomatik nachweisen lässt. International wird
zunehmend häufiger über behandlungsbedürftige Suchterkrankungen diskutiert, die
durch legal verordnete Opioide ohne erkennbare analgetische Wirkung entstanden
sind (20, 21, 26). Im Jahr 2009 wurde die S3-Leitlinie zur
Langzeitanwendung von Opioiden bei nicht tumorbedingten Schmerzen (LONTS)
veröffentlicht (23). Sie wurde von 29 Schmerzexperten aus verschiedenen
Fachgesellschaften im Auftrag und mit finanzieller Unterstützung der Deutschen
Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS) zwischen 2006 und 2009
erarbeitet. Seither ist sie hart kritisiert, aber auch verteidigt worden (24-28).
Sicher ist, dass bei nicht durch Tumore bedingten Schmerzen in Deutschland viel
zu häufig Opioide verordnet werden.
Die Leitlinie beinhaltet folgende Kernaussagen zur
langfristigen Opioidtherapie von nicht-tumorbedingten chronischen Schmerzen:
Opioidhaltige und andere Analgetika bewirken bei der Behandlung chronischer
nicht-tumorbedingter Schmerzen nach einer Einstellungsphase bis zu zehn Wochen
ohne Unterschied eine nur geringe Linderung der Schmerzen. Die Umstellung auf
ein Opioid sollte erst nach Abklärung psychiatrischer Komorbiditäten,
Ausschluss von Kontraindikationen und Versagen aller anderen medikamentösen und
nicht-medikamentösen Therapiemaßnahmen erfolgen. Die Vor- und Nachteile einer
Opioidtherapie sind nach umfassender Anamnese, gründlicher Untersuchung und
ausführlicher individueller Aufklärung des Patienten mit ihm zu besprechen. Die
orale Applikation eines retardierten Präparats nach einem festen Zeitschema ist
zu bevorzugen. Bereits nach sechs Wochen sollte die Wirksamkeit der Opioide
hinsichtlich Schmerzlinderung und Funktionsverbesserung überprüft werden. Der
Versuch einer Dosisreduktion und/oder einer Opioidpause sollte nach 3-6 Monaten
erfolgen. Über drei Monate hinausgehende Daueranwendungen opioidhaltiger Analgetika
haben nachweislich keine Schmerzlinderung erbracht.
Orientierender Verordnungs- und Kostenvergleich: Tab. 3 vergleicht neben der Zahl der ärztlichen
Verordnungen im Jahr 2009 auch orientierend die Kosten einiger
Stufe-III-Opioide. Dabei müssen die Dosierungen definiert sein, deren Kosten
verglichen werden und außerdem, wo die Preise bezahlt werden (Herstellerabgabe;
Apothekenverkauf; Krankenhaus; gesetzliche Krankenversicherung = GKV). DER
ARZNEIMITTELBRIEF legt, wie der Arzneiverordnungs-Report, die national und
international abgestimmte, möglichst äquipotente, mittlere Tagesdosierung für
Erwachsene zu Grunde (DDD = Defined Daily Dose). Sie wird unter
Berücksichtigung der Herstellerangaben, der nationalen Verbrauchsdaten und
unter wesentlicher Beteiligung der WHO festgelegt und jährlich im
Arzneimittelindex vom wissenschaftlichen Institut der Ortskrankenkassen
mitgeteilt. Es handelt sich dabei also nicht etwa um Behandlungsempfehlungen,
sondern um medizinische und ökonomische Maß- und Vergleichseinheiten (16). Die
Preise in Tab. 3 sind den Tabellarien der GKV Arzneimittelausgaben
entnommen, wie sie regelmäßig im Arzneiverordnungs-Report veröffentlicht
werden. Sie wurden mit Hilfe des wissenschaftlichen Instituts der
Ortskrankenkassen für Juni 2011 aktualisiert.
Die Zahlen in Tab. 3 verdeutlichen, dass der
Verordnungsanteil an Morphin, der vor 12 Jahren noch über 60% der Verordnungen
für stark wirkende Opioide ausmachte, heute eine untergeordnete Rolle spielt
und nur noch etwa 15% beträgt (17). Insbesondere die Verordnungen von Fentanyl,
aber auch von Oxycodon, Hydromorphon und Buprenorphin, sind deutlich
angestiegen und im Jahre 2009 entfielen mehr als die Hälfte der verordneten
Tagesdosen auf die transdermal angewendeten Wirkstoffe. In einer kürzlich veröffentlichten
Auswertung wurden die Verordnungen von Fentanyl-Pflastern in den Jahren
2004-2006 anhand einer pharmakoepidemiologischen Datenbank mit Ergebnissen von
vier Krankenkassen und insgesamt 14 Millionen Versicherten innerhalb der GKV
analysiert. Die Ergebnisse dieser Auswertung (38) belegen eindrucksvoll das
Ausmaß der Über- bzw. Fehlversorgung mit Fentanyl-Pflastern in Deutschland (z.B.
Einsatz bei zuvor nicht mit Opioiden behandelten Patienten und bei akuten
Schmerzen) und verdeutlichen, dass Empfehlungen für den rationalen Einsatz von
transdermalem Fentanyl (37) ebenso wie Warnhinweise in den Fachinformationen
nicht ausreichend beachtet werden. Auch der anhaltend starke Anstieg der Verordnungen
von Oxycodon bzw. Oxycodon mit Zusatz von Naloxon (Targin®) basiert
nicht auf Ergebnissen kontrollierter klinischer Studien mit Nachweis einer
Überlegenheit dieser neueren, stark wirkenden Opioide gegenüber Morphin,
sondern in erster Linie auf den intensiven Marketingaktivitäten der
pharmazeutischen Unternehmen. Das Kombinationspräparat Targin®
zeigte auch in 2010 einen massiven Verordnungszuwachs und macht inzwischen mehr
als ein Drittel der Oxycodonverordnungen aus (42).
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