Auf das
Kombinationspräparat Recancostat compositum, das aus dem körpereigenen
Glutathion in reduzierter Form (G-SH), der nicht-essentiellen Aminosäure
L-Cystein und Anthocyanen besteht und in Deutschland weder als
Fertigarzneimittel zugelassen noch gemäß AMG angezeigt worden ist, sind wir
bereits ausführlich eingegangen (vgl. AMB 1996, 30, 15). Promotoren
dieses Präparates haben den Einsatz bei Tumorerkrankungen u.a. damit begründet,
daß ”G-SH Zellen vor maligner Transformation durch die Bildung freier Radikale
schütze, toxische Schwermetalle durch Chelatbindung entgifte, die
Mitosefrequenz einer Zelle über Einstellung des Redoxpotentials normalisiere
und dadurch sowohl tumorprotektiv als auch therapeutisch wirksam sei"
(vgl. Stellungnahme der Schweizerischen Krebsliga zu Methoden ohne
nachgewiesene Wirksamkeit zur Behandlung von Krebskrankheiten).
Aussagekräftige
klinische Studien zu Recancostat compositum fehlten bisher. Die häufig sehr
emotional geführte Diskussion über das Präparat und die daraus resultierende
Verunsicherung von Patienten sowie deren Angehörigen waren Anlaß, bei 16
vorwiegend jugendlichen Patienten mit lange und intensiv vorbehandelten soliden
Tumoren (u.a. Weichteil- und Ewing-Sarkome, Keimzelltumoren, Hirntumoren) die
Wirksamkeit von Recancostat compositum zu prüfen (Bode, U., et al.: Klin.
Pädiatr. 1999, 211, 353). Die Dosierung der Substanz wurde mit dem
herstellenden Laboratorium in der Schweiz (Bücheli AG, Herisau) abgesprochen
(40 mg/kg oder 1200 mg/m2, maximale Dosis 2 mg) und lag um 50% höher
als die Dosis (800 mg), mit der nach 2 Wochen eine antitumoröse Wirksamkeit
gesehen werden sollte. Beabsichtigt war eine Therapie über 8 Wochen; andere
zytotoxische Medikamente wurden in diesem Zeitraum nicht verabreicht. Die
tatsächliche Behandlungsdauer schwankte zwischen einer und 30 Wochen. Bei allen
Patienten war der meßbare Tumor progredient. Sie starben 1-48 Wochen nach
Beginn der Therapie an ihrer Erkrankung. Schwerwiegende Nebenwirkungen wurden
nicht beobachtet.
Fazit: Recancostat
compositum ist bei jugendlichen Patienten mit intensiv vorbehandelten soliden
Tumoren unwirksam. Dieses Ergebnis unterstützt Aussagen der
Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (Dtsch. Ärzteblatt 1996, 93,
454) bzw. der Schweizerischen Krebsliga, daß es sich bei Recancostat compositum
um ein Substanzgemisch ohne nachgewiesene Wirkung handelt, von dessen Anwendung
in der Krebsbehandlung abgeraten wird. Auf positive Wirkungen von G-SH, z.B.
als neuro- oder nephroprotektive Substanz im Rahmen der Chemotherapie mit
Cisplatin, haben wir unsere Leser hingewiesen (vgl. AMB 1996, 30, 32).
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