Der Mitbegründer
des ARZNEIMITTELBRIEFS, Herr Prof. H. Kewitz, Berlin, schreibt uns: >>
Der kleine Artikel in AMB 2002, 36, 94 ist sehr wichtig, aber was bringt
er Neues zum Thema ”Krankenhausaufnahmen wegen UAW?” Was haben die Ärzte in den
letzten 20 Jahren in dieser Hinsicht gelernt? Welche Konsequenzen werden sie
aus diesem Artikel ziehen? Bereits 1980 haben wir Erhebungen in Jerusalem und
Berlin gemacht, die zu ähnlichen Ergebnissen kamen (M. Levy, M., Kewitz, H., et
al.: Eur. J. Clin. Pharmacol. 1980, 17, 25). Werden die Kollegen in
Zukunft bei der Anamnese nach Arzneimittelunverträglichkeiten fragen und sich
danach richten? <<
Antwort: >> Die
zitierte Arbeit war ein Meilenstein der Pharmakovigilanz in Deutschland. Nach
wie vor sind aber unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) ein häufig
verkannter Grund für Symptome, die zur Aufnahme ins Krankenhaus führen. Die
Medikamente, die am häufigsten dafür verantwortlich sind, sind vielleicht
andere. In Deutschland waren es damals Digitalis-Präparate, heute sind es
Antikoagulanzien und Thrombozyten-Aggregationshemmer. Die Arbeit von
Schneeweis, S., et al., die wir zitiert haben (Eur. J. Clin. Pharmacol. 2002, 58, 285), konnte jetzt die Häufigkeit der UAW auf die Zahl der Verordnungen
beziehen und auch die Kosten der Krankenhausbehandlungen darstellen. Das
Anliegen solcher Veröffentlichungen früher und heute ist aber tatsächlich
gleich geblieben: Die Kollegen sollen immer wieder sensibilisiert werden, UAW
zu erkennen und zu melden, und sie sollen damit das Risiko einer
Pharmakotherapie dokumentieren. << |