Richtigstellung von
Dr. U.G. aus Großhansdorf: >> Im ARZNEIMITTELBRIEF vom März 2003
(AMB 2003, 37, 23) sind in dem Bericht über lebensbedrohliche Arzneimittelwirkungen
nach Gabe von Gefitinib bei Patienten mit nichtkleinzelligem Bronchialkarzinom einige
Fehler aufgetreten. Iressa ist bisher in den USA nicht zugelassen, und es
wurde in Japan nicht im September 2002, sondern im Juli 2002 zugelassen und damit
erhältlich. Im September 2002 erfolgte die Preisfestlegung. Es sind nicht
weltweit ”etwa 19000” sondern 55000 Patienten behandelt worden. Die Häufigkeit
der ILD (interstitiellen Lungenerkrankung, Anm. d. Red.) betrug 511 Fälle (8.
Januar 2003). Die Inzidenz liegt damit unterhalb von 1%. <<
Antwort: >> Es ist
richtig, daß Gefitinib (Iressa, ZD1839) durch das zuständige japanische
Ministerium (Ministry of Health, Labor and Welfare; MHLW) im Juli 2002 für die
Behandlung von Patienten mit inoperablem oder rezidiviertem nichtkleinzelligen
Bronchialkarzinom zugelassen wurde. Nach einer Mitteilung von AstraZeneca auf
ihrer Website (www.astrazeneca-us.com/news) wurde Gefitinib
(Iressa) Anfang Mai 2003 von der Food and Drug Administration (FDA) auch in den
USA zugelassen.
Die Zahl ”etwa
19000” bezog sich nicht auf die weltweit, sondern in Japan bis
Dezember 2002 mit Gefitinib behandelten Patienten. In Japan sind nach aktuellen
Angaben des MHLW bis Ende Januar 2003 ungefähr 23500 Patienten mit Gefitinib
behandelt und 644 UAW, darunter 473 pulmonale UAW, berichtet worden. Insgesamt
sind 183 Todesfälle in Zusammenhang mit der Einnahme von Gefitinib aufgetreten.
Akute Lungenerkrankungen und/oder interstitielle Pneumonitis waren für 173
dieser Todesfälle verantwortlich.
Bereits kurz nach
der Zulassung von Gefitinib in Japan hat das zuständige Ministerium im Oktober
2002 einen ”Yellow letter” verschickt, um verordnende Ärzte darüber zu
informieren, daß die Gabe von Gefitinib bei Patienten mit nichtkleinzelligem Bronchialkarzinom
zu 13 Todesfällen geführt hatte. Am 13. Dezember 2002 waren bereits 124
Todesfälle aufgrund schwerwiegender, unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW)
nach Gefitinib registriert worden. Das Ministerium hielt deshalb noch im
Dezember 2002 weitere Sicherheitsmaßnahmen für notwendig (u.a. eine
Verabreichung von Gefitinib nur durch in der Behandlung von Bronchialkarzinomen
erfahrene Ärzte, einen Krankenhausaufenthalt von 4 Wochen nach Beginn der
Therapie und einen sehr vorsichtigen Einsatz von Gefitinib bei Patienten mit
bekannter interstitieller Pneumonitis oder anderen Lungenerkrankungen).
Eine ausführliche
Darstellung zu Gefitinib (u.a. Wirkungsmechanismus, klinische Studien,
japanische Erfahrungen) findet sich im ISDB Newsletter (Hama, R., und
Sakaguchi, K.: 2003, 17, 6). Die von den Autoren dieses Artikels
geforderte gründliche Überprüfung aller vorliegenden Daten zur Sicherheit und
Wirksamkeit von Gefitinib und des Zulassungsverfahrens dieser Substanz in Japan
halten wir für gerechtfertigt.
Wir haben
wiederholt auf die unzureichende Transparenz hinsichtlich UAW, die im Rahmen
klinischer Studien bzw. ”Expanded Access Programmen” und ”Named Patient Use”
auftreten, hingewiesen. Auch im Fall von Gefitinib wurde die Auslösung
interstitieller Lungenerkrankungen durch diese Substanz von Astra Zeneca
zunächst in Frage gestellt, und die anläßlich internationaler Krebskongresse im
vergangenen Jahr publizierten Abstracts (s. AMB 2003, 37, 23) haben
leider nicht ausdrücklich auf die auch in diesen Studien beobachteten schweren
pulmonalen UAW hingewiesen. Die von Ihnen vorgenommene Berechnung der Inzidenz
an interstitiellen Lungenerkrankungen, basierend auf den im Rahmen von
klinischen Studien bzw. ”Expanded Access Programmen” behandelten
Patientenzahlen, erscheint uns deshalb wenig valide. << |