Die
Arzneimittelschnellinformationen (ASI, 2,04) berichten über aktuelle
Beobachtungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW), die beim Gebrauch von
Arzneimitteln im genannten Zeitraum nach der Zulassung gemacht worden sind.
Diese Meldungen über UAW werden in zeitlichen Abständen regelmäßig in die
Fachinformationen eingearbeitet. Die Änderungen der Fachinformationen spiegeln
daher wider, welche UAW in der vorangegangenen Zeit in beachtenswerter Weise
gemeldet und in die Fachinformationen aufgenommen worden sind. Die Tabelle
berichtet über die aktuellen Änderungen der Fachinformationen. Viel hat sich im
vergangenen Jahr offenbar nicht getan. Sind die Fachinformationen schon so
komplett, daß sie nicht erweitert werden müssen? Oder läßt das Interesse der
Ärzte an der Meldung von UAW nach? Es müssen, besonders bei neu auf den Markt
gekommenen Medikamenten, auch Verdachtsfälle gemeldet werden, sonst können
keine neuen UAW entdeckt werden. Bei der Zulassung der Medikamente weiß man
wenig über deren Nebenwirkungsprofil. Nur Spontanmeldungen nach der Zulassung
können das gesamte Spektrum der UAW erfassen. Wir sind gespannt, wie sich die
aktuelle Diskussion über die UAW der Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer oder
Rhythmusstörungen bei Arzneimittel-induzierter Verlängerung der QT-Zeit auf die
Meldehäufigkeit dieser Ereignisse auswirkt. Sie muß ansteigen! Formulare zur
Meldung von UAW finden sich regelmäßig im Ärzteblatt. |