Am 2.9.2005 veröffentlichte das Institut für Qualität
und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) eine Analyse zur „Nutzenbewertung
der Statine unter besonderer Berücksichtigung von Atorvastatin” (1). Es handelt
sich um eine Literatur-Recherche, deren Methode im Detail erläutert wird. Das
Dokument ist ein interessantes und überzeugendes Lehrstück für unabhängige
klinische Pharmakologie. Die Zusammenfassung ist trotzdem relativ kurz und
prägnant: „Der Nutzen einer Statinbehandlung hinsichtlich eines
lebensverlängernden Effektes bei Patienten mit stabiler koronarer
Herzkrankheit ist nur für die Wirkstoffe Simvastatin und Pravastatin
belegt. Für Atorvastatin, Fluvastatin, Lovastatin existiert kein derartiger
Nutzennachweis.
Bei Patienten mit akutem Koronarsyndrom liegen
zum patientenrelevanten Nutzen Untersuchungen mit den Wirkstoffen Atorvastatin,
Pravastatin und Simvastatin vor. Mängel im Studiendesign und Studienbericht
erschweren die Interpretation der Daten bezüglich des Vergleichs der Wirkstoffe
untereinander. Eine substanzspezifische Überlegenheit eines bestimmten
Wirkstoffes ... ist nicht belegt.
Der Nutzen einer Statinbehandlung hinsichtlich eines
lebensverlängernden Effektes bei Patienten mit Diabetes mellitus ist nur
für den Wirkstoff Simvastatin belegt. Für Atorvastatin, Fluvastatin, Lovastatin
und Pravastatin existiert kein derartiger Nutzennachweis.
Therapieabbrüche wegen unerwünschter Ereignisse treten unter Atorvastatin in höchster
zugelassener Dosierung häufiger auf als unter Simvastatin. Sowohl gegenüber
Simvastatin als auch gegenüber Pravastatin treten unter Atorvastatin in
höchster zugelassener Dosierung häufiger Leberenzym-Veränderungen auf.
Aus den vorliegenden Langzeitinterventionsstudien mit
verschiedenen Statinwirkstoffen lässt sich nicht ableiten, dass das Ausmaß der LDL-Cholesterin-Senkung
geeignet ist, den Nutzen hinsichtlich patientenrelevanter Endpunkte generell zu
belegen oder zu quantifizieren”.
Die Herstellerfirma von Atorvastatin (Pfizer) hat
bekanntlich (2, 3) auch direkt bei Patienten für eine überlegene Wirksamkeit
ihres Produktes Sortis® geworben und eine Ausnahme von der
Festbetragsregelung gefordert, die abgelehnt wurde. Mit dem wissenschaftlichen
Gutachten des IQWiG werden nun diejenigen bestätigt, die sich von der
unerhörten Werbekampagne nicht bluffen ließen. Der Umsatz von Sortis®
ist deutlich zurückgegangen.
Literatur
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Nutzenbewertung der Statine: www.iqwig.de
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AMB 2004, 38, 94b.
-
AMB 2005, 39, 24.
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