Im Oktober 2005 erschien der Arzneiverordnungs-Report
2005 (1). Er beschreibt wie alljährlich die Verordnungspraxis im Bereich der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach Analyse der 400 Millionen
ausgestellten Rezepte. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz haben sich
bekanntermaßen ganz erhebliche Änderungen ergeben, die die Kosten in diesem Bereich
um 2,5 Milliarden EUR auf 21,7 Milliarden EUR gesenkt haben. Auf die damit
zusammenhängenden Probleme wollen wir hier aber nicht eingehen.
Der Arzneiverordnungs-Report bewertet in jedem Jahr
die neu eingeführten Arzneimittel nach einem einheitlichen Schema: A =
Innovative Struktur bzw. neuartiges Wirkprinzip mit therapeutischer Relevanz. B
= Verbesserung pharmakodynamischer oder pharmakokinetischer Eigenschaften
bereits bekannter Wirkprinzipien. C = Analogpräparat mit keinem oder nur
marginalen Unterschieden zu bereits eingeführten Präparaten. D = nicht
ausreichend gesichertes Wirkprinzip oder unklarer therapeutischer Stellenwert.
Neben dieser schematischen Einordnung gibt es eine frei formulierte
Stellungnahme, die wir in Tab. 1 zusammengefasst haben. Darüber hinaus sind in
Tab. 1 die „Kleinen Mitteilungen” zitiert, in denen wir die Substanzen
vorgestellt haben. Die Tabelle zeigt, dass es zwar 15 innovative Arzneimittel
gibt, die klinische Bedeutung dieser Innovationen zumindest in der nahen Zukunft
aber gering sein wird, weil die Indikation selten ist oder ein Vergleich des
Preis/Leistungsverhältnises mit bewährten Substanzen (noch) fehlt. 16 Präparate
sind als Analogpräparate eingeordnet worden. Sie haben keinen wesentlichen
zusätzlichen Nutzen, sind aber oft teurer. Trotzdem haben sich viele rasch
eingeführt. So wurde z.B. - für uns völlig unverständlich - der neue
COX-2-Inhibitor Etoricoxib (Arcoxia®) 99000 mal verordnet,
Pregalabin (Lyrica®), ein zur Schmerztherapie geeignetes
Antiepileptikum, 90000 mal und Olopatadin (Opatanol®), ein lokal
anwendbares Antihistaminikum, 57000 mal. Daran kann man erkennen, wie bei
vielen Ärzten die Marketing-Instrumente der Hersteller das Verordnungsverhalten
beeinflussen können.
Fazit:
Viele unserer Leser werden sich nach dem Studium der Tabelle bestätigt sehen in
der Regel: „Neue Arzneimittel zunächst nur ausnahmsweise benutzen!”
Literatur
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Schwabe, U., und Paffrath, D.:
Arzneiverordnungs-Report 2005. Springer, Berlin, Heidelberg, New York.
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AMB 2004, 38, 70 und 95b.
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AMB 2005, 39, 5.
-
AMB 2003, 37, 35.
-
AMB 2005, 39, 81.
-
AMB 2003, 37, 4 und 76a; 2005, 39, 37.
-
AMB 2005, 39, 31b.
-
AMB 2004, 38, 30b.
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AMB 2006, 40, 4.
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AMB 2006, 40, im Druck.
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