Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) hat am 23. September 2010 angeordnet, dass Arzneimittel
mit dem Wirkstoff Rosiglitazon (Avandia®, Avandamet®,
Avaglim®) in Deutschland ab dem 1. November 2010 nicht mehr
vertrieben werden dürfen (1). Es setzt damit eine Empfehlung des Ausschusses
für Humanarzneimittel (CHMP) bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA)
um, der nach der Bewertung aller vorliegenden Daten das gesundheitliche Nutzen-Risiko-Verhältnis
von Arzneimitteln, die den Wirkstoff Rosiglitazon enthalten, als insgesamt
ungünstig eingestuft hat. Ausschlaggebend waren dabei vor allem die
kardiovaskulären Risiken (z.B. Herzinfarkt), die bei der Anwendung erkennbar
wurden.
Unsere Leser wird dieser Beschluss nicht verwundern,
denn es wurde nie gezeigt, dass unter der Therapie neben der Senkung des
Blutzuckers auch die Komplikationen des Diabetes vermindert werden (2-4). Seit
der Zulassung mussten zudem bei der Verschreibung des Wirkstoffs Rosiglitazon
die bedenklichen unerwünschten kardiovaskulären Wirkungen und der hohe Preis
bedacht werden (5, 6). Trotzdem waren die Verordnungszahlen unverständlich
hoch: 2009 noch 7,4 Mio. Tagesdosen (7). Die Hersteller haben mit allen Mitteln
Berichte über unerwünschte Wirkungen von Rosiglitazon zu unterdrücken versucht
(8). Schon früh haben wir daher gefragt, ob diese Substanz überhaupt zu Recht
auf den Markt gekommen ist (4).
Literatur
-
http://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit

-
AMB 2003, 37, 01.

-
AMB 2004, 38, 01.

-
AMB 2007, 41, 13a.

- AMB 2002, 36, 17.

-
AMB 2007, 41, 45a.

-
Schwabe, U., und Paffrath, D.:
Arzneiverordnungs-Report 2010. Springer Medizin Verlag, Heidelberg 2010.
-
AMB 2010, 44, 47.

|