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Erratum

In unserem Artikel „Endlich ein Warnhinweis in der Packungsbeilage zu Iberogast®“ (1) haben wir geschrieben: „Nachdem aber bereits zwei Patienten, die Iberogast® eingenommen haben, an einem Leberversagen gestorben sind, erklärte sich Bayer Anfang September 2018 unerwartet bereit, die Packungsbeilage durch den Warnhinweis zu ergänzen.“ Tatsächlich handelt sich um zwei publik gewordene Patienten, die nach Einnahme von Iberogast® ein akutes Leberversagen erlitten und in der Folge eine Lebertransplantation benötigten. Aber nur bei einem dieser beiden Patienten kam es zu einem letalen Ausgang (2, 3). Wir bedauern den Fehler.

Literatur

  1. AMB 2018, 52, 78. Link zur Quelle
  2. https://www.bfarm.de/ SharedDocs/Risikoinformationen/ Pharmakovigilanz/DE/ RV_STP/s-z/schoellkraut.html Link zur Quelle
  3. https://de.reuters.com/article/ deutschland-bayer-idDEKCN1LS1CE Link zur Quelle