AMB 2013, 47, 24
Neue Arzneimittel: Kennzeichnung durch schwarzes Dreieck
Die Europäische Kommission hat in einer
Pressemitteilung vom 7.3.2013 mitgeteilt, dass ab September 2013 folgende Arzneimittel, die einer
zusätzlichen Überwachung unterliegen, mit einem schwarzen, auf der Spitze
stehenden Dreieck gekennzeichnet sein müssen (Packungsbeilage und
Fachinformationen; 1):
- alle nach dem 1. Januar 2011 zugelassenen Arzneimittel, die einen neuen Wirkstoff enthalten,
- nach dem 1. Januar 2011 zugelassene biologische Arzneimittel, wie Impfstoffe oder aus Plasma gewonnene Arzneimittel,
- Mittel, für die nach der Zulassung weitere Daten erforderlich sind oder deren Zulassung bestimmten Bedingungen oder Beschränkungen in Bezug auf ihre sichere und wirksame Anwendung unterliegt.
Im Begleittext werden Patienten und Angehörige der
Heilberufe aufgefordert, Nebenwirkungen über die nationalen Meldesysteme
mitzuteilen. Die Kennzeichnung neuer Arzneimittel wurde von unabhängigen medizinischen
Zeitschriften und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft bereits
seit längerer Zeit gefordert. Sie ist ein wichtiges Hilfsmittel, die Risiken
neuer Wirkstoffe, die sich in den Zulassungsstudien nicht gezeigt haben,
schneller zu erkennen.
Literatur
- http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-199_de.htm

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