Zusammenfassung:
Wenige, besonders hochpreisige Arzneimittel belasten die öffentlichen Budgets sehr
stark und bringen die europäischen Solidarsysteme in Bedrängnis, selbst in
wirtschaftlich starken Ländern. Dabei sind weder die „echten“
Arzneimittelpreise, welche von öffentlichen Kostenträgern in vertraulichen
Abkommen mit pharmazeutischen Unternehmen vereinbart werden, noch die
Forschungs- und Entwicklungskosten, die häufig als ein Grund für steigende
Preise genannt werden, bekannt und nachvollziehbar. Mögliche Lösungsansätze für
eine bezahlbare, am Nutzen orientierte Preisbildung sind: mehr Transparenz,
Kooperation zwischen Staaten – die von Erfahrungsaustausch über
gemeinsame Nutzenbewertung bis zum gemeinsamen Einkauf reichen könnten –
sowie eine Neugestaltung der Anreizstrukturen und Rahmenbedingungen für die
Arzneimittelforschung, einschließlich Änderungen im Patentrecht.
Nicht erst seit der
Zulassung von Sofosbuvir sind hochpreisige Arzneimittel (vgl. 1) ein Thema
für maßgebliche Akteurinnen und Akteure im Gesundheitssystem. Politische
Entscheidungs- und Kostenträger wollen ihrer Bevölkerung Zugang zu neuen
Medikamenten gewähren und zugleich Verantwortung für die Wahrung der
finanziellen Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme tragen. Ärztinnen und Ärzte
fühlen sich der bestmöglichen Therapie gegenüber ihren Patientinnen und Patienten
verpflichtet und Patientinnen und Patienten haben aus verständlichen Gründen
selbst ein großes Interesse an neuen Therapien. Auch Medien sind sich des
Spannungsfelds zwischen Politik und Gesundheitsdienstleistern bewusst. Bereits
zuvor waren die Preise mancher neuer Arzneimittel ein Anlass zur Sorge,
insbesondere jene von Onkologika (2-6) und Arzneimitteln für seltene
Krankheiten (7).
Belastung
der öffentlichen Budgets: Die Ausgaben für Arzneimittel sind im
letzten Jahrzehnt in allen europäischen Ländern kontinuierlich gestiegen. In
Deutschland und Österreich lagen die Steigerungsraten der
Pro-Kopf-Arzneimittelausgaben, gemessen in kaufkraftbereinigten US-$, vor der
globalen Finanzkrise zwischen 3,5 und 6,7 bzw. 6,1 und 7,7%. Während der
Wirtschaftskrise stiegen sie deutlich weniger, und sie waren 2009 in Österreich
und 2011 in Deutschland sogar rückläufig. Seit 2012 ist abermals ein Anstieg
der Ausgaben zu beobachten, der in Deutschland 2014 bereits wieder das Niveau der
Zeit vor 2007/2008 erreicht hat. In einigen europäischen Ländern, vor allem in
Mittel- und Osteuropa, waren Steigerungsraten vor und nach der Krise im
zweistelligen Bereich keine Seltenheit (8). Ein solcher Anstieg kann durchaus
ein Indiz für einen verbesserten Zugang zu Arzneimitteln sein, weil im Sinne der
„Universal Health Coverage“ (am ehesten zu übersetzen mit „allgemeine
Gesundheitsversorgung“), eines strategischen Entwicklungsziels der
Weltgesundheitsorganisation, Länder das Angebot an öffentlich (ko)finanzierten
Medikamenten ausweiten bzw. weitere Bevölkerungsgruppen einbeziehen (9). Dies
ist insbesondere in jenen Ländern der Fall, die von einem niedrigen Niveau der
Arzneimittelversorgung aus starten. Steigende Ausgaben für Arzneimittel können
aber auch dadurch bedingt sein, dass Preise oder die Zahl der Verordnungen
überproportional zugenommen haben. Jährliche Steigerungen der öffentlichen Arzneimittelausgaben
geben darüber Aufschluss (vgl. Abb. 1 für ausgewählte Länder). So zeigte
sich, dass in den Jahren der globalen Finanzkrise die Arzneimittelausgaben (pro
Kopf, kaufkraftgewichtet) stagnierten und in „Krisenländern“ rückläufig waren.
Anlass zur Sorge gibt insbesondere eine Verschiebung der Ausgaben von den
öffentlichen Kostenträgern zu den privaten Haushalten, die in einzelnen Ländern
zu beobachten war, z.B. Anteil privater Arzneimittelausgaben 2010 bzw. 2014 in
Griechenland: 20,7% bzw. 43,6%; Portugal: 36,9% bzw. 45,4%; Spanien 24,5% bzw.
38,7% (8).
In den letzten
Jahren stiegen die Ausgaben für Arzneimittel jedoch ungewöhnlich stark.
Analysen deuten darauf hin, dass die Steigerungen im Wesentlichen durch die Preise
induziert sind, denn in den vergangenen Jahren waren in zunehmendem Maße wenige
Arzneispezialitäten für einen hohen Anteil der öffentlichen Ausgaben
verantwortlich (10, 11). Dies weist auf außerordentlich hohe Preise
einzelner Medikamente hin (in Deutschland als „Mondpreise“ bezeichnet“), die die
europäischen Solidarsysteme an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit bringen
können, etwa Sofosbuvir: Die Behandlung der relevanten Patienten mit Sofosbuvir
(Basis: kaufkraftbereinigte Preisdaten, Annahme eines Rabatts, Ausgaben für
Ribavirin und weitere Behandlungskosten sind dabei nicht berücksichtigt) würde bei
den gesamten Arzneimittelausgaben öffentlicher Kostenträger mindestens 10%
ausmachen. Dieser Minimalwert träfe auf die Niederlande zu (10,5%), wohingegen in
Polen diese Ausgaben 190,5% der gesamten Arzneimittelausgaben betragen würden (12).
Hochpreissegment im
europäischen Vergleich: Eine Studie (12) zeigt nicht nur die Grenzen der
Finanzierbarkeit neuer Hepatitis-C-Präparate auf, sondern auch die Unterschiede
zwischen den Ländern. Für die europäischen Länder liegen nur wenige
Preisvergleiche bei den hochpreisigen bzw. kostenintensiven Medikamenten vor; letztere
können neben hochpreisigen Arzneispezialitäten auch solche mit hohen
Verordnungszahlen umfassen. Die in den vergangenen Jahren veröffentlichten
europäischen Preisanalysen von bzw. für Behörden zu ausgewählten umsatzstarken
Arzneispezialitäten (13-16) sowie auch wissenschaftliche Fachartikel (17-21) deuten
– trotz der Unterschiede in der Methodik – übereinstimmend darauf hin, dass die
Schweiz, Deutschland, Schweden und Dänemark zu den hochpreisigen Ländern bei den
umsatzstarken, patentgeschützten Arzneimitten zählen. Dies ist nicht
verwunderlich, denn diese Länder sind auch wirtschaftlich führend. Eine Analyse
nach Kaufkraftparitäten ermöglicht eine differenziertere Beurteilung, allerdings
gibt es kaum Arzneimittel-Preisvergleiche zu Kaufkraftparitäten für eine
größere Gruppe von Ländern mit unterschiedlicher Wirtschaftskraft (13). In der Analyse
von Busse et al. (2016) werden zwar Kaufkraftparitäten verglichen; dabei sind aber
auf Grund der Aufgabenstellung nur die AMNOG-relevanten Länder eingeschlossen,
die ja über ähnliche Wirtschaftsdaten verfügen (13). Die einzige uns bekannte
derartige Studie ist der obenerwähnte internationale Preisvergleich in Hinblick
auf Hepatitis-C-Präparate (12). Er ergab bei den in der Studie untersuchten
europäischen Ländern höchste (kaufkraftbereinigte) Preise von Sofosbuvir in
Polen und der Türkei und niedrigste Preise in Dänemark, Schweden und Norwegen.
In der bereits
zitierten Studie von Iyengar et al. (12) aus dem Jahr 2016 wurde ein Lösungsansatz
für die bekannten Einschränkungen von Preisvergleichen entwickelt: Es wurde –
auf der Basis publizierter Informationen – ein angenommener Rabatt berücksichtigt.
Denn einer der Hauptkritikpunkte an Preisstudien ist, dass nur die offiziellen,
publizierten Listenpreise verglichen werden, nicht aber die realen (= rabattierten)
Preise, die die Kostenträger zu zahlen haben. Dies ist ein richtiger Ansatz, denn
gerade bei den hochpreisigen Medikamenten wurden in den letzten Jahren
verstärkt Rabattvereinbarungen zwischen den pharmazeutischen Unternehmen und
öffentlichen Kostenträgern (in Europa unter dem Oberbegriff „managed entry agreements“
zusammengefasst; 22-28) getroffen. Allerdings sind die Abkommen meist vertraulich
und betreffenden Informationen daher nicht zugänglich. Gesetzliche
Herstellerrabatte wie in Deutschland sind in Europa eine Seltenheit. Nur
vereinzelt wurden Hinweise auf die Höhe der Rabatte publiziert. Onkologinnen
und Onkologen verglichen 2015 die Listen- und Echtpreise von neun
Krebsmedikamenten in 13 europäischen Ländern. Es zeigten sich deutliche Unterschiede
in der Höhe der Rabatte, einerseits zwischen den Krebsmedikamenten und andererseits
insbesondere zwischen den Ländern. Spanien und vor allem Italien (Rabatte von mehr
als 33 % in einigen Fällen) konnten deutlich höhere Rabatte erzielen als
die mittel- und osteuropäischen Länder. In einigen Ländern war entweder das onkologische
Medikament gar nicht auf dem Markt, oder es wurde kein Rabatt gegeben (29). Die
Ergebnisse sind aufschlussreich, denn seitens der pharmazeutischen Unternehmer wird
immer wieder argumentiert, dass mittels vertraulicher Rabatte auch der Zugang
zu teuren Medikamenten in ärmeren europäischen Ländern ermöglicht werde (30).
Mythos Forschung
und Entwicklungskosten: Seitens der pharmazeutischen Unternehmer werden die
hohen Arzneimittelpreise gerechtfertigt mit ihrem therapeutischen Nutzen sowie
den hohen, in den vergangenen Jahren gestiegenen Kosten für Forschung und
Entwicklung (F+E). Gerade bei den Onkologika zeigen Studienergebnisse, dass der
zusätzliche therapeutische Nutzen keineswegs so hoch wie erhofft war und somit
die Preise in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem klinischen Nutzen zu
stehen scheinen (31).
Hinsichtlich der
Höhe der F+E-Kosten für die Entwicklung eines neuen Medikaments liegen
unterschiedliche Informationen vor. Bei einer der ersten Publikationen zu diesem
Thema bezifferte die forschende pharmazeutische Industrie in den USA die Kosten
zur Entwicklung eines Medikaments im Jahr 1987 auf 231 Mio. US$ (32).
Spätere Studien mit ähnlicher Methodik bewerteten die Kosten im Jahr 2002 mit
802 Mio. (33) und 2016 mit 2,87 Mrd. US$ (34). Ein Bericht des United
Nations Secrectary-General’s High-Level Panel on Access to Medicines zeigte die
Bandbreite der Angaben von 100 Mio. bis 4,2 Mrd. US$ auf, wobei in Studien,
die von der pharmazeutischen Industrie finanziert werden, tendenziell höhere
Werte als in solchen von Non-Profit-Organisationen angeben werden (35). Das von
der Industrie häufig angeführte Argument inzwischen aufwändigerer klinischer
Studien mag berechtigt sein; es sollte allerdings im Detail gemeinsam mit
anderen Parametern (z.B. der Zahl der in klinischen Studien untersuchten
Patienten, beschleunigten Zulassungsverfahren), welche die F+E-Kosten
beeinflussen, überprüft werden. Bei dem Versuch, mehr Transparenz und
Plausibilität von F+E-Kosten zu erhalten, ist schließlich auch zu berücksichtigen,
dass in die Entwicklung neuer Arzneimittel oft erhebliche öffentliche Mittel
investiert werden, z.B. in Form der Finanzierung universitärer
Grundlagenforschung. Bei wissenschaftlichem Erfolg kann dies dazu führen, dass
multinationale Konzerne Start-up-Unternehmen aufkaufen. Vielzitiertes Beispiel
in diesem Zusammenhang ist wiederum Sofosbuvir, für dessen Vermarktungsrechte
Gilead 11 Mrd. US$ zahlte – einen Beitrag, den das Unternehmen bereits
im ersten Jahr wieder einspielte (36).
Suche nach Lösungen: Es ist ethisch zu
fordern, dass der Zugang zu neuen, wirksamen Medikamenten für Patientinnen und
Patienten gewährleistet sein muss; allerdings müssen die Kosten ebenfalls
ethisch und ökonomisch vertretbar sein. Eine Reihe verschiedener Lösungsansätze
wird diskutiert. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit und
ihrer zeitlichen Umsetzbarkeit.
Tiefgreifende
Veränderungen würden neue „Business-Modelle“ erfordern, bei denen die
Entwicklung neuer Medikamente nicht von der Gewinnorientierung multinationaler
Unternehmen getrieben wird. Die Umsetzung dieser Ansätze, die oft auch unter
dem Schlagwort „Entkoppelung der Medikamentenpreise von Forschungs- und
Entwicklungskosten“ diskutiert werden, würden Änderungen bestehender Strukturen
erfordern: Änderung des Patentrechts, neue Anreizstrukturen und
Finanzierungsmodelle inkl. verstärkter staatlicher Investitionen in unabhängige
Arzneimittelforschung im Non-Profit-Bereich (Universitäten, Nichtregierungsorganisationen)
sowie neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Forschung, Ärztinnen/Ärzten und
der staatlichen Hand. Modellprojekte in diesem Zusammenhang waren bislang vor
allem auf den globalen Süden mit mangelndem Zugang zu Medikamenten ausgerichtet.
Angesichts des Drucks, den teure Medikamente auf wirtschaftlich starke Länder ausüben,
werden diese Ideen nun auch in Europa diskutiert. Die EU-Ratspräsidentschaft
der Niederlande im ersten Halbjahr 2016 machte auf die oben geschilderten
Probleme aufmerksam (37) und suchte gemeinsam mit europäischen Partnern nach Lösungen.
So wird in den Schlussfolgerungen des EU-Rates zur Verstärkung der
Ausgewogenheit der Arzneimittelsysteme in der EU und ihren Mitgliedstaaten (38)
die Forderung nach einer faktenbasierten Analyse der Auswirkungen der Anreize
der EU-Rechtsakte erhoben, insbesondere in Bezug auf patentrechtliche
Regelungen, auf Innovation und Verfügbarkeit.
In den vergangenen
Jahrzehnten wurden vermehrt länderübergreifende Kooperationen zwischen Behörden
ins Leben gerufen, die für Arzneimittelpreise und -erstattung zuständig sind.
Derzeit dienen diese Netzwerke hauptsächlich dem Erfahrungsaustausch und der
Weitergabe von Wissen. Die Ausweitung in Richtung gemeinsamer Verhandlungen und
gemeinsamen Einkaufs werden als ein Weg für die Zukunft gesehen, denn diese
Kooperationen stärken die Verhandlungsposition der Einkäufer. Auch die pharmazeutische
Industrie räumt ein, dass öffentliche Kostenträger ihre Verhandlungsmacht nicht
voll nutzen (39). Einige Länder haben diesbezügliche Kooperationen gestartet.
Die wahrscheinlich bekannteste Initiative ist BeNeLuxA, ein Zusammenschluss von
Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Österreich, Ländern, die neben
gemeinsamen Verhandlungen auf gemeinsames Horizon-Scanning (Beobachtung der
Pipeline, um rechtzeitig auf neue Arzneispezialitäten vorbereitet zu sein) und
gemeinsames Health-Technology-Assessment (HTA) setzen (40). Daneben bestehen
Kooperationen zwischen anderen Ländern, wie etwa die Nordic Cooperation unter
den skandinavischen Ländern (41) und der Zusammenschluss osteuropäischer Länder
(„Visegrád“-Gruppe) bzw. sind im Aufbau (42). Diese Aktivitäten ergänzen
Initiativen auf europäischer Ebene wie etwa die Zusammenarbeit im HTA-Bereich
im Rahmen von EUnetHTA, bei der auch über die zukünftige Ausrichtung diskutiert
wird (43).
Solche Kooperationen
sind eine Chance zum Austausch von Wissen und Erfahrung zwischen Staaten;
daneben wird aber auch die Forderung nach mehr Transparenz laut. Dies betrifft
insbesondere Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Kosten, die bei der F+E
eines neuen Medikaments anfallen, und der „echten“ Preise von Arzneimitteln,
die von den öffentlichen Kostenträgern zu zahlen sind. Letzteres ist insofern
wichtig, als die meisten europäischen Länder bei der Festsetzung der Preise in
einem ersten Schritt auf Preisdaten in anderen Ländern zurückgreifen (Politik
des „external price referencing“; 44), aber in Unkenntnis
der tatsächlich ausgehandelten Preise von den höheren offiziellen Listenpreisen
ausgehen müssen.
Vision „Faire
Arzneimittelpreise“: Es liegen Konzepte für faire Arzneimittelpreise auf
dem Tisch, d.h. solche, die eine Versorgung der Bevölkerung mit sicheren und hochwertigen
Medikamenten gewährleisten (45). Viele von ihnen werden bereits seit Jahren
diskutiert, zunächst jedoch im Kontext der Medikamentenversorgung für arme
Länder des globalen Südens (46). Der Ernst der ökonomischen Situation – mittlerweile
auch in wirtschaftsstarken europäischen Ländern – und die Dringlichkeit von
Änderungen scheint den Entscheidungsträgern bewusst.
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