Wir verwenden Cookies, damit DER ARZNEIMITTELBRIEF optimal für Sie funktioniert. Mit der Nutzung unserer Website stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Erweiterte Suche
Home
Aktuelle Ausgabe
Archiv/Suche
Abo/Service
Print-/Internet Einzelabonnement
Print-/Internet Geschenk-Einzelabonnement
Elektronisches Einzelabonnement
Einzelabonnement für Studenten
Mehrfachnutzer-Abonnement für Praxen
Online-Versionen Kliniken, Firmen, Verbände
Archiv-CD
Über uns
Presse
Presseerklärungen
Die Herausgeber in den Medien
Weiterbildung CME
Über CME
Fortbildung
Aktuelle CME-Tests
Archiv CME-Tests
Mein CME: Ergebnisse, persönliche Daten
Kontakt
Login - Logout
Eingabe Abgeschlossener CME-Test
Jahrgang 42 Nr. 04
April 2008
Frage 1
Welche Aussage zur Preisgestaltung von Arzneimitteln, die von Kostenträgern in der Europäischen Union erstattet werden, trifft nicht zu? Link zum Artikel
a)
Die Großhandelsaufschläge sind in den meisten EU-Mitgliedsstaaten gesetzlich geregelt.
b)
Die Apothekenaufschläge sind in allen EU-Mitgliedsstaaten gesetzlich geregelt.
c)
In 5 EU-Staaten setzt grundsätzlich die Behörde den Preis für Arzneimittel fest.
d)
In Deutschland haben die Versicherungen wesentlichen Einfluß auf die Preisgestaltung von Arzneimitteln.
e)
Viele EU-Mitgliedsstaaten berücksichtigen bei der behördlichen Preisgestaltung die Arzneimittelpreise aus Referenzländern.