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Jahrgang 46 Nr. 01
Januar 2012
Frage 1
Welche Instanz ist nicht beteiligt bei der Beurteilung des Zusatznutzens eines neu zugelassenen Arzneimittels nach dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts in der GKV (AMNOG)? Link zum Artikel
a)
Das Bundesgesundheitsamt
b)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
c)
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
d)
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) mit der Berechtigung zur Stellungnahme
e)
Der Hersteller durch Vorlage eines wissenschaftlichen Dossiers