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	<title>Arzneiverordnungs-Report &#039;97 Archives - Der Arzneimittelbrief</title>
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	<description>Unabhängige Arzneimittelinformationen</description>
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		<title>Arzneiverordnungsreport 1997: Einstweilige Verfügung vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben</title>
		<link>https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/arzneiverordnungsreport-1997-einstweilige-verfuegung-vom-oberlandesgericht-duesseldorf-aufgehoben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dennis Hoppe]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Apr 1998 10:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arzneimittelverordnungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie wir berichtet haben, durfte der Arzneiverordnungsreport 1997 erstmals nicht vollständig, sondern nur mit Auslassungen, d.h. Schwärzungen, erscheinen (s. AMB 1997, 31, 80a, und 1998, 32, 7a). Mehrere Pharmafirmen hatten wegen der Mitwirkung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK an diesem Report, der sich u.a. kritisch mit sogenannten umstrittenen Arzneimitteln auseinandersetzt und therapeutische Alternativen (&#8222;Substitutionsempfehlungen&#8220;) aufzeigt, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie wir berichtet haben, durfte der Arzneiverordnungsreport 1997 erstmals nicht vollständig, sondern nur mit Auslassungen, d.h. Schwärzungen, erscheinen (s. <a href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?SN=5879" target="_blank" rel="noopener">AMB 1997, <B>31</B>, 80a</a>, und <a href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?SN=5911" target="_blank" rel="noopener">1998, <B>32</B>, 7a</a>). Mehrere Pharmafirmen hatten wegen der Mitwirkung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK an diesem Report, der sich u.a. kritisch mit sogenannten umstrittenen Arzneimitteln auseinandersetzt und therapeutische Alternativen (&#8222;Substitutionsempfehlungen&#8220;) aufzeigt, eine Einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung erwirkt. Die damalige Begründung des Landgerichts Düsseldorf folgte weitgehend der Argumentation der klagenden Pharmafirmen und sah einen unerlaubten Eingriff in den Arzneimittelmarkt. Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat nun (am 9.3.1998) diese Einstweilige Verfügung aufgehoben, weil er keine rechtswidrige Einflußnahme der Krankenkassen feststellen konnte. Eine Entscheidung in der Sache soll am 8. Mai 1998 fallen.</p>
<p>Die Aufhebung der Einstweiligen Verfügung hat bei den streitenden Parteien naturgemäß unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Während der Bundesverband der AOK dies als einen &#8222;Sieg für die Meinungsfreiheit&#8220; begrüßte, gab eine der klagenden Firmen, Dr. Wilmar Schwabe, eine Presseinformation heraus, in der sie u.a. ihren Willen bekundete, sich &#8222;weiterhin für eine qualitätsgesicherte, rationale Arzneimitteltherapie und für Phytopharmaka einzusetzen, die klinisch geprüft, überzeugend dokumentiert und für die ärztliche Verordnung im Rahmen der GKV-Versorgung zugelassen sind.</p>
<p>Man sieht, über Qualität und Rationalität läßt sich je nach Interessenlage trefflich streiten. Leider nicht nur wissenschaftlich, sondern auch vor Gericht. Bei genauerer Betrachtung wird aber in diesem Rechtsstreit nur vordergründig über Qualität von Medikamenten und Rationalität therapeutischer Maßnahmen zu Gericht gesessen; vielmehr geht es darum, wer welche Wertung über welche Arzneimittel abgeben darf. Daß das Wissenschaftliche Institut der Krankenkassen wegen wirtschaftlicher Interessen von Arzneimittelherstellern durch Gerichtsbeschluß mundtot gemacht werden soll, zeugt unserer Meinung nach nicht von wissenschaftlicher Qualität und Rationalität. Wer, wie die Pharmaindustrie, in großem Stil, oft irreführend und völlig überzogen, die großen Freiheiten der Werbung nutzt, sollte sich, statt nach dem Kadi zu rufen, besser der Diskussion stellen. Die Krankenkassen werden im Sozialgesetzbuch V sogar aufgefordert, beim Erbringen und Gewähren von Leistungen auf Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit zu achten, das Kriterium des herrschenden medizinischen Kenntnisstandes zu berücksichtigen und Sorge zu tragen, daß bei der Leistungserbringung Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit ausreichend berücksichtigt werden. Wer einen solchen Auftrag zu rationalem Verhalten hat, sollte auch eine wissenschaftlich begründete Meinung äußern dürfen, auch wenn sie anderen nicht ins Geschäft paßt.</p>
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		<title>Arzneiverordnungs-Report 97 jetzt mit Schwärzungen erschienen</title>
		<link>https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/arzneiverordnungs-report-97-jetzt-mit-schwaerzungen-erschienen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dennis Hoppe]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1998 11:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit dem Arzneiverordungs-Report 97 (Hrsg.: U. Schwabe, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart 1997. 766 S., 58 DM) erscheint erstmals ein Fachbuch mit geschwärzten, d.h. unleserlich gemachten Passagen, als &#8222;Verfügungsbeklagte Ausgabe ohne Aufstellung umstrittener Arzneimittel&#8220;. Die Schwärzungen mußten vorgenommen werden, weil mehrere Arzneimittelhersteller (s. AMB 1997, 31, 80a) am 12. September 1997 beim Landgericht Düsseldorf im Namen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Arzneiverordungs-Report 97 (Hrsg.: U. Schwabe, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart 1997. 766 S., 58 DM) erscheint erstmals ein Fachbuch mit geschwärzten, d.h. unleserlich gemachten Passagen, als &#8222;Verfügungsbeklagte Ausgabe ohne Aufstellung umstrittener Arzneimittel&#8220;. Die Schwärzungen mußten vorgenommen werden, weil mehrere Arzneimittelhersteller (s. <a href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?SN=5879" target="_blank" rel="noopener">AMB 1997, <B>31</B>, 80a</a>) am 12. September 1997 beim Landgericht Düsseldorf im Namen des Volkes einstweilige Verfügungen erwirkt hatten, die sich auf die Mitwirkung von Angehörigen der Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen (auch die Namen von diesen Mitarbeitern und der des bisherigen Mitherausgebers D. Paffrath sind geschwärzt) und auf Aussagen zu umstrittenen Arzneimitteln sowie auf Substitutionsempfehlungen beziehen. Der bisher jährlich veröffentlichte Report ist jahrelang unbeanstandet erschienen und zu einer Institution in der gesundheitspolitischen Diskussion geworden. Er enthält:</p>
<p><UL></p>
<li>Konkrete Hilfen für eine therapeutische und wirtschaftlich rationale Arzneimitteltherapie,</li>
<li>Ausführliche Bewertungen der Wirksamkeit von Arzneimitteln,</li>
<li>46 indikationsbezogene Kapitel und vier marktbezogene Kapitel sowie die Verordnungs- und Umsatzdaten der 2000 führenden Arzneimittel,</li>
<li>Zeitprofile der Verordnungen wichtiger Arzneimittelgruppen und Untersuchungen der Trends im Arzneimittelmarkt der letzten zehn Jahre,</li>
<li>gesonderte Darstellungen der Ost-West-Unterschiede, der Altersabhängigkeit des Arzneimittelverbrauchs sowie der Facharztgruppen-Profile,</li>
<li>Modellrechnungen zur Auswirkung der geänderten Zuzahlungsregelungen auf die Patienten.</li>
<p></UL><br />Das &#8222;Handelsblatt&#8220; schrieb zum Verfügungsverfahren: &#8222;Verordnungsreport wird Geheimtip. Einen Gefallen haben sich die Unternehmen, die per Gerichtsbeschluß das Erscheinen des Arzneiverordungs-Reports 97 verhindert haben, nicht getan. Denn das Interesse an den Daten des seit 13 Jahren jährlich erscheinenden Berichts ist gewachsen.&#8220;</p>
<p>Das Buch enthält auch ohne die verhinderten Informationen über umstrittene Arzneimittel wichtige Daten. Darüber hinaus bekommt es vielleicht als bibliophile Besonderheit Sammlerwert, denn es erinnert nunmehr sehr an eine Zensurausgabe. Die Bezeichnung &#8222;Verfügungsbeklagte Ausgabe&#8220; hat &#8211; nicht nur wegen des feinen Doppelsinns &#8211; gute Chancen bei der Wahl des Unwortes 1998.</p>
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		<item>
		<title>Pharmafirmen behindern Diskussion über Arzneimittelverschreibungen. Arzneiverordnungs-Report 97 per einstweiliger Verfügung gestoppt. Pressemitteilung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft</title>
		<link>https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/pharmafirmen-behindern-diskussion-ueber-arzneimittelverschreibungen-arzneiverordnungs-report-97-per-einstweiliger-verfuegung-gestoppt-pressemitteilung-der-arzneimittelkommission-der-deutschen-aerzte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dennis Hoppe]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Oct 1997 10:09:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[AkdÄ]]></category>
		<category><![CDATA[Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Arzneimittelverordnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arzneiverordnungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Arzneiverordnungs-Report 97 (den wir in den vergangenen Jahren regelmäßig besprochen haben; Anm. d. Red.) darf vorerst nicht erscheinen. Wegen der kritischen Äußerungen zur Wirksamkeit von sogenannten umstrittenen Arzneimitteln haben drei Pharmaunternehmen (Bionorica, Dr. Wilmar Schwabe, Strathmann; Anm. d. Red.) einstweilige Verfügungen bei den Landgerichten Hamburg und Düsseldorf erwirkt, welche die Veröffentlichung vorerst untersagen. Professor [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Arzneiverordnungs-Report 97 (den wir in den vergangenen Jahren regelmäßig besprochen haben; Anm. d. Red.) darf vorerst nicht erscheinen. Wegen der kritischen Äußerungen zur Wirksamkeit von sogenannten umstrittenen Arzneimitteln haben drei Pharmaunternehmen (Bionorica, Dr. Wilmar Schwabe, Strathmann; Anm. d. Red.) einstweilige Verfügungen bei den Landgerichten Hamburg und Düsseldorf erwirkt, welche die Veröffentlichung vorerst untersagen. Professor Dr. Bruno Müller-Oerlinghausen, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, wertet diesen &#8222;juristischen Schachzug&#8220; als erneuten schweren Angriff auf die Meinungsfreiheit und die wissenschaftliche Auseinandersetzung über Arzneimittel in Deutschland. Damit wird ihr und anderen Institutionen eines der wichtigsten Instrumente genommen, um die Ärzteschaft unabhängig und kritisch in rationaler Arzneitherapie zu beraten.</p>
<p>Im Arzneiverordnungs-Report bewerten namhafte Pharmakologen und Ärzte aus Wissenschaft und Praxis seit 13 Jahren die kassenärztlichen Verordnungen. Dabei werden einzelne Arzneimittelgruppen wegen nicht überzeugender Wirksamkeitsnachweise kritisch beurteilt. In Deutschland sind derzeit immer noch 70% der rund 50000 Arzneimittel ohne Überprüfung von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im Handel. Viele der umstrittenen Arzneimittel sind in anderen europäischen Ländern und den USA nicht erhältlich.</p>
<p>Die Klage der Pharmafirmen zielt nicht auf die Frage, ob die Bewertung der Autoren zutrifft. Müller-Oerlinghausen hierzu: &#8222;Offensichtlich zweifeln die klagenden Firmen selbst daran, daß sie in einer wissenschaftlichen Diskussion die Wirksamkeit der kritisierten Produkte überzeugend darstellen können.&#8220; Ihre juristische Argumentation basiere deshalb ausschließlich auf der wettbewerbsrechtlichen Frage, ob die Spitzenverbände der Krankenkassen die im GKV-Arzneimittelindex erhobenen Marktdaten an unabhängige Wissenschaftler weitergeben dürften mit der möglichen Konsequenz, daß die Bewertung gegebenenfalls zu Umsatzeinbußen kritisch beurteilter Präparate führt. Die Bemühungen um die von der Öffentlichkeit seit Jahren geforderte Transparenz des Arzneimittelmarktes haben durch diese einstweilige Verfügung wiederum einen empfindlichen Rückschlag erlitten.</p>
<p><B>Anm. d. Redaktion:</B> Manche Pharmafirmen lieben offenbar das Chaos. Sie sind aus merkantilen Gründen gegen die Transparenz- und die Positivliste, ja sogar gegen die Dokumentation der Arzneimittelverschreibung in Deutschland. Sie fischen gern im Trüben. Es müßte angesichts dieses erneuten Maulkorbs ein Aufschrei der Empörung durch die deutsche Ärzteschaft gehen, die ein Recht hat, diese Daten zu erfahren.</p>
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