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	<title>Packungsbeilage Archives - Der Arzneimittelbrief</title>
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	<description>Unabhängige Arzneimittelinformationen</description>
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		<title>Neue Arzneimittel: Kennzeichnung durch schwarzes Dreieck</title>
		<link>https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/neue-arzneimittel-kennzeichnung-durch-schwarzes-dreieck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[henk-amb]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2015 09:17:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arzneimittel]]></category>
		<category><![CDATA[Beipackzettel]]></category>
		<category><![CDATA[Dreieck]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Kommission]]></category>
		<category><![CDATA[Fachinformation]]></category>
		<category><![CDATA[Medikamente]]></category>
		<category><![CDATA[Packungsbeilage]]></category>
		<category><![CDATA[Schwarzes Dreieck]]></category>
		<category><![CDATA[Waschzettel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>AMB 2013, 47, 24 Neue Arzneimittel: Kennzeichnung durch schwarzes Dreieck Die Europäische Kommission hat in einer Pressemitteilung vom 7.3.2013 mitgeteilt, dass ab September 2013 folgende Arzneimittel, die einer zusätzlichen Überwachung unterliegen, mit einem schwarzen, auf der Spitze stehenden Dreieck gekennzeichnet sein müssen (Packungsbeilage und Fachinformationen; 1): alle nach dem 1. Januar 2011 zugelassenen Arzneimittel, die [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>AMB 2013, <strong>47</strong>, 24</p>
<h2>Neue Arzneimittel: Kennzeichnung durch schwarzes Dreieck</h2>
<p>Die Europäische Kommission hat in einer Pressemitteilung vom 7.3.2013 mitgeteilt, dass ab September 2013 folgende Arzneimittel, die einer zusätzlichen Überwachung unterliegen, mit einem schwarzen, auf der Spitze stehenden Dreieck gekennzeichnet sein müssen (Packungsbeilage und Fachinformationen; 1):</p>
<ul>
<li>alle nach dem 1. Januar 2011 zugelassenen Arzneimittel, die einen neuen Wirkstoff enthalten,</li>
<li>nach dem 1. Januar 2011 zugelassene biologische Arzneimittel, wie Impfstoffe oder aus Plasma gewonnene Arzneimittel,</li>
<li>Mittel, für die nach der Zulassung weitere Daten erforderlich sind oder deren Zulassung bestimmten Bedingungen oder Beschränkungen in Bezug auf ihre sichere und wirksame Anwendung unterliegt.</li>
</ul>
<p>Im Begleittext werden Patienten und Angehörige der Heilberufe aufgefordert, Nebenwirkungen über die nationalen Meldesysteme mitzuteilen. Die Kennzeichnung neuer Arzneimittel wurde von unabhängigen medizinischen Zeitschriften und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft bereits seit längerer Zeit gefordert. Sie ist ein wichtiges Hilfsmittel, die Risiken neuer Wirkstoffe, die sich in den Zulassungsstudien nicht gezeigt haben, schneller zu erkennen.</p>
<p><b>Literatur</b></p>
<ol class="literatur">
<li>http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-199_de.htm <a href="http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-199_de.htm" target="_blank"><img decoding="async" src="http://www.der-arzneimittelbrief.de/_images/link.jpeg" alt="Link zur Quelle" width="11" height="11" border="0" /></a></li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Schlagworte zum Artikel:</b></p>
<p><a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Schlagwort.aspx?S=Arzneimittel," target="_self">Arzneimittel,</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Schlagwort.aspx?S=Beipackzettel," target="_self">Beipackzettel,</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Schlagwort.aspx?S=Dreieck," target="_self">Dreieck,</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Schlagwort.aspx?S=Europ%C3%A4ische%20Kommission," target="_self">Europäische Kommission,</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Schlagwort.aspx?S=Fachinformation," target="_self">Fachinformation,</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Schlagwort.aspx?S=Medikamente," target="_self">Medikamente,</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Schlagwort.aspx?S=Packungsbeilage," target="_self">Packungsbeilage,</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Schlagwort.aspx?S=Schwarzes%20Dreieck," target="_self">Schwarzes Dreieck,</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Schlagwort.aspx?S=Waschzettel," target="_self">Waschzettel,</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Aktuelle Artikel zum Schlagwort: Arzneimittel</strong></p>
<p><a class="link1" style="font-weight: bold; color: black;" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2015&amp;S=16DB01" target="_self">Die 700 €-Tablette</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2015&amp;S=16DB01" target="_self">2015, <b>49</b>, 16DB01</a></p>
<p><a class="link1" style="font-weight: bold; color: black;" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2015&amp;S=08DB01" target="_self">Informationsmaterialien zu Nebenwirkungen – wenig hilfreich?</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2015&amp;S=08DB01" target="_self">2015, <b>49</b>, 08DB01</a></p>
<p><a class="link1" style="font-weight: bold; color: black;" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=88DB01" target="_self">Der Physician Payment Sunshine Act in den USA – erste Ergebnisse</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=88DB01" target="_self">2014, <b>48</b>, 88DB01</a></p>
<p><a class="link1" style="font-weight: bold; color: black;" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=80DB01" target="_self">Sieben Vorschläge gegen Polypharmazie und für rationale Verschreibung von Arzneimitteln</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=80DB01" target="_self">2014, <b>48</b>, 80DB01</a></p>
<p><a class="link1" style="font-weight: bold; color: black;" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=79" target="_self">Neue Arzneimittel: Richtlinie der EMA zur Publikation klinischer Berichte – ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Transparenz</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=79" target="_self">2014, <b>48</b>, 79</a></p>
<p><a class="link1" style="font-weight: bold; color: black;" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=78b" target="_self">Der Arzneiverordnungs-Report 2014</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=78b" target="_self">2014, <b>48</b>, 78b</a></p>
<p><a class="link1" style="font-weight: bold; color: black;" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=77" target="_self">Neuer Wirkstoff gegen das Respiratorische Synzytial-Virus</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=77" target="_self">2014, <b>48</b>, 77</a></p>
<p><a class="link1" style="font-weight: bold; color: black;" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=72DB01" target="_self">Posaconazol ist Benznidazol bei chronischer Chagas-Krankheit deutlich unterlegen</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=72DB01" target="_self">2014, <b>48</b>, 72DB01</a></p>
<p><a class="link1" style="font-weight: bold; color: black;" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=62" target="_self">„Pharmaceutical Crime“ – Arzneimittelfälschungen nehmen zu</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=62" target="_self">2014, <b>48</b>, 62</a></p>
<p><a class="link1" style="font-weight: bold; color: black;" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=56DB01" target="_self">Von Subgruppen und statistischen Assoziationen</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=56DB01" target="_self">2014, <b>48</b>, 56DB01</a></p>
<p><a class="link1" style="font-weight: bold; color: black;" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=49" target="_self">Depression und Suizidalität als unerwünschte Arzneimittelwirkung</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=49" target="_self">2014, <b>48</b>, 49</a></p>
<p><a class="link1" style="font-weight: bold; color: black;" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=40DB01" target="_self">Zehn Vorschläge zur Verbesserung derAdhärenz in der Arzneimitteltherapie</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=40DB01" target="_self">2014, <b>48</b>, 40DB01</a></p>
<p><a class="link1" style="font-weight: bold; color: black;" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=32DB01" target="_self">Verordnung über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln – ein erster, wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz bei klinischen Studien</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=32DB01" target="_self">2014, <b>48</b>, 32DB01</a></p>
<p><a class="link1" style="font-weight: bold; color: black;" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=17" target="_self">Optimale Therapie bei stabiler KHK – neue Metaanalysen</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=17" target="_self">2014, <b>48</b>, 17</a></p>
<p><a class="link1" style="font-weight: bold; color: black;" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=16DB01" target="_self">Zulassung neuer Arzneimittel durch die FDA – ist die Evidenz aus den klinischen Studien ausreichend?</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=16DB01" target="_self">2014, <b>48</b>, 16DB01</a></p>
<p><a class="link1" style="font-weight: bold; color: black;" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=04" target="_self">Diabetiker mit Koronarer Herzkrankheit: aortokoronare Bypass-Operation, perkutane Koronarintervention oder „nur“ Arzneimittel?</a> <a class="link" href="http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2014&amp;S=04" target="_self">2014, <b>48</b>, 04</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Verlässliche Daten zu Arzneimitteln</strong></p>
<p><strong>DER ARZNEIMITTELBRIEF</strong> informiert seit 1967 Ärzte, Medizinstudenten, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe über Nutzen und Risiken von Arzneimitteln.</p>
<p><strong>DER ARZNEIMITTELBRIEF</strong> erscheint als unabhängige Zeitschrift ohne Werbeanzeigen der Pharmaindustrie. Er wird ausschließlich durch seine Leserinnen und Leser, d. h. durch die Abonnenten, finanziert. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir aktuelle Artikel nur auszugsweise veröffentlichen können.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das BfArM gibt bekannt:</title>
		<link>https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/das-bfarm-gibt-bekannt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dennis Hoppe]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2004 10:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[(RS)-2,3-Bis(sulfanyl)propan-1-sulfonsäure]]></category>
		<category><![CDATA[Acetylsalicylsäure]]></category>
		<category><![CDATA[Arzneimittel]]></category>
		<category><![CDATA[ASS]]></category>
		<category><![CDATA[Azetylsalizylsäure]]></category>
		<category><![CDATA[Beipackzettel]]></category>
		<category><![CDATA[Ciclosporin]]></category>
		<category><![CDATA[DMPS]]></category>
		<category><![CDATA[L-Thyroxin]]></category>
		<category><![CDATA[Levothyroxin]]></category>
		<category><![CDATA[Medikamente]]></category>
		<category><![CDATA[Naftidrofurylhydrogenoxalat]]></category>
		<category><![CDATA[Packungsbeilage]]></category>
		<category><![CDATA[Thyroxin]]></category>
		<category><![CDATA[Waschzettel]]></category>
		<category><![CDATA[Zulassungsstatus von Arzneimitteln]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Arzneimittelschnellinformationen (ASI, 2,04) berichten über aktuelle Beobachtungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW), die beim Gebrauch von Arzneimitteln im genannten Zeitraum nach der Zulassung gemacht worden sind. Diese Meldungen über UAW werden in zeitlichen Abständen regelmäßig in die Fachinformationen eingearbeitet. Die Änderungen der Fachinformationen spiegeln daher wider, welche UAW in der vorangegangenen Zeit in beachtenswerter Weise gemeldet [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Arzneimittelschnellinformationen (ASI, 2,04) berichten über aktuelle Beobachtungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW), die beim Gebrauch von Arzneimitteln im genannten Zeitraum nach der Zulassung gemacht worden sind. Diese Meldungen über UAW werden in zeitlichen Abständen regelmäßig in die Fachinformationen eingearbeitet. Die Änderungen der Fachinformationen spiegeln daher wider, welche UAW in der vorangegangenen Zeit in beachtenswerter Weise gemeldet und in die Fachinformationen aufgenommen worden sind. Die Tabelle berichtet über die aktuellen Änderungen der Fachinformationen. Viel hat sich im vergangenen Jahr offenbar nicht getan. Sind die Fachinformationen schon so komplett, daß sie nicht erweitert werden müssen? Oder läßt das Interesse der Ärzte an der Meldung von UAW nach? Es müssen, besonders bei neu auf den Markt gekommenen Medikamenten, auch Verdachtsfälle gemeldet werden, sonst können keine neuen UAW entdeckt werden. Bei der Zulassung der Medikamente weiß man wenig über deren Nebenwirkungsprofil. Nur Spontanmeldungen nach der Zulassung können das gesamte Spektrum der UAW erfassen. Wir sind gespannt, wie sich die aktuelle Diskussion über die UAW der Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer oder Rhythmusstörungen bei Arzneimittel-induzierter Verlängerung der QT-Zeit auf die Meldehäufigkeit dieser Ereignisse auswirkt. Sie muß ansteigen! Formulare zur Meldung von UAW finden sich regelmäßig im Ärzteblatt.</p>
<p><img decoding="async" src="https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/wp-content/uploads/2004/06/Abbildung-2004-47a-1.gif" alt="Abbildung 2004-47a-1.gif" class="table-figure"></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Pharmakovigilanz &#8211; Arzneimittelsicherheit erforschen und verbessern!</title>
		<link>https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/pharmakovigilanz-arzneimittelsicherheit-erforschen-und-verbessern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dennis Hoppe]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2003 11:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[AMTS]]></category>
		<category><![CDATA[Arzneimitteltherapiesicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Beipackzettel]]></category>
		<category><![CDATA[International Society of Drug Bulletins]]></category>
		<category><![CDATA[ISDB]]></category>
		<category><![CDATA[Packungsbeilage]]></category>
		<category><![CDATA[Pharmakovigilanz]]></category>
		<category><![CDATA[Waschzettel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://der-arzneimittelbrief.com/artikel/2003/pharmakovigilanz-arzneimittelsicherheit-erforschen-und-verbessern</guid>

					<description><![CDATA[<p>Um das Problembewußtsein auf diesem Gebiet anzuschieben, hatte die International Society of Drug Bulletins (ISDB) auf Initiative des ”Arzneitelegramms” zu einem Treffen der europäischen ISDB-Mitglieder nach Berlin eingeladen. Das Interesse war groß. 17 Bulletins aus zehn europäischen und vier außereuropäischen Ländern waren vertreten. Auch Fachleute von freien Verbänden und Arzneimittelbehörden waren anwesend. Diskutiert wurde zu [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Um das Problembewußtsein auf diesem Gebiet anzuschieben, hatte die International Society of Drug Bulletins (ISDB) auf Initiative des ”Arzneitelegramms” zu einem Treffen der europäischen ISDB-Mitglieder nach Berlin eingeladen. Das Interesse war groß. 17 Bulletins aus zehn europäischen und vier außereuropäischen Ländern waren vertreten. Auch Fachleute von freien Verbänden und Arzneimittelbehörden waren anwesend. Diskutiert wurde zu den Themen ”Wie können Daten zur Arzneimittelsicherheit gewonnen werden?”, ”Spontanerfassungssysteme”, ”Systematische Erfassung”, ”Die EMEA im Mittelpunkt des Interesses” und ”Neuere Beobachtungen zur Arzneimittelsicherheit”. Schließlich wurde eine gemeinsame Deklaration verabschiedet. Eine Zusammenfassung wollen wir im Folgenden unseren Lesern mitteilen, denn Arzneimittelsicherheit geht jeden an. Wir alle müssen und können uns bemühen, sie zu verbessern.</p>
<p>”Pharmakovigilanz” &#8211; d.h. der Prozeß, die Arzneimittelsicherheit zu erforschen und zu verbessern &#8211; muß angeregt werden. Die Zeiten vor der Zulassung eines Arzneimittels werden kürzer. Größere supranationale Märkte, die direkte Werbung für Arzneimittel bei Patienten, die Ausweitung der Selbstmedikation und die zunehmende Zahl schlecht hergestellter Medikamente vergrößern das Risiko. Pharmakovigilanz ist bisher nicht gut organisiert. Dazu können folgende Beispiele angeführt werden:</p>
<p>1. Die europäische Arzneimittelbehörde EMEA ist dem Europaministerium für Handel und Industrie unterstellt.</p>
<p>2. In Krankenhäusern und ambulanter Praxis gibt es meist keine Institutionen, die sich der Arzneimittelsicherheit annehmen. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) sind medizinische Waisenkinder.</p>
<p>3. Die Häufigkeit der UAW ist nicht bekannt, weder bezogen auf die Gesamtbevölkerung noch bezogen auf die Anzahl der Verordnungen. Die medizinische und wirtschaftliche Bedeutung ist allerdings groß. Öffentlich geförderte Studien zu Effektivität und Sicherheit der Pharmakotherapie gibt es praktisch nicht.</p>
<p>4. Die Pharmaindustrie ist stark interessiert an Verkauf und Umsatz. Daher werden die Probleme der UAW oft heruntergespielt. Auch relevante Informationen werden nicht präzise genug an die medizinische Öffentlichkeit weitergegeben. Informationen zu Meldungen über UAW werden erschwert, und seriöse wissenschaftliche Untersuchungen nach der Zulassung eines Arzneimittels sind nicht regelmäßig vorgesehen.</p>
<p>5. Auch Ärzte und Apotheker haben noch zu wenig Interesse an der Pharmakovigilanz. UAW werden nicht häufig genug gemeldet. Technische und praktische Einzelheiten zum Meldevorgang sind oft nicht bekannt. Die Zeit, die dafür aufgewendet wird, wird außerdem nicht bezahlt.</p>
<p>6. Patienten erhalten oft unzureichende und auf sprachliche und inhaltliche Verständlichkeit meist nicht getestete Informationen über UAW. Im Krankenhaus erhalten sie meist nicht einmal die Packungsbeilagen. Eigene Berichte der Patienten über UAW werden leider nicht überall akzeptiert.</p>
<p>Folgendes wird vorgeschlagen:</p>
<p>· Alle für die Arzneimittelsicherheit relevanten Informationen sollen spätestens am ersten Tag der Zulassung eines Arzneimittels öffentlich verfügbar sein, einschließlich der Ergebnisse der toxikologischen und präklinischen Untersuchungen. Alle diese Informationen sollten routinemäßig in die öffentlich zugängliche Datei der EMEA aufgenommen werden. Wenn bestimmte Probleme der Arzneimittelsicherheit auftreten, sollten öffentliche und nicht-öffentliche Institutionen, z.B. auch Versicherungsgesellschaften, angemessene Studien auf den Weg bringen.</p>
<p>· Interessenkonflikte sollten überall offen gelegt werden, z.B. in Behörden, in der Wissenschaft, bei der Fortbildung sowie bei der Diskussion der Arzneimittelzulassung im Krankenhaus.</p>
<p>· Arzneimittelwerbung, die zur Verschlechterung der Versorgungsqualität beitragen kann, muß verboten werden. Unabhängige Informationen muß es auch für Patienten geben. Sie sollten zuvor auf ihre sprachliche und inhaltliche Verständlichkeit und auf ihre Effektivität getestet sein.</p>
<p>· Die Aktivitäten und die Organisation aller interessierten Institutionen sollten zu einem Netzwerk der Pharmakovigilanz zusammengebunden werden. Dazu ist persönliche Initiative erforderlich. Lokale Pharmakovigilanzzentren, z.B. an Ärztekammern, Instituten für klinische Pharmakologie oder (Krankenhaus-) Apotheken und Arzneimittelkommissionen werden vorgeschlagen. Sie könnten Informationen weitergeben, Fortbildungsveranstaltungen organisieren, zu rationalen Verschreibungen beitragen, die regelmäßige Meldung von UAW aktivieren und das wissenschaftliche Interesse an UAW wachhalten.</p>
<p>Die in der ISDB zusammengeschlossenen Bulletins sind im Netzwerk der Pharmakovigilanz in der Rolle der unabhängigen verbindenden Medien, die informieren, motivieren, kritisieren und auf diese Weise helfen, das Interesse an der wachsenden Epidemie der UAW wach zu halten.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das BfArM gibt bekannt: Änderungen des Zulassungsstatus auf der Basis von einzelnen Spontanberichten (Januar bis Dezember 2001)</title>
		<link>https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/das-bfarm-gibt-bekannt-aenderungen-des-zulassungsstatus-auf-der-basis-von-einzelnen-spontanberichten-januar-bis-dezember-2001/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dennis Hoppe]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Aug 2002 10:05:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Aus dieser Tabelle ist ersichtlich, welche neuen unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Wechselwirkungen bereits eingeführter Arzneimittel dem BfArM bekannt geworden sind und zu Konsequenzen geführt haben.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus dieser Tabelle ist ersichtlich, welche neuen unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Wechselwirkungen bereits eingeführter Arzneimittel dem BfArM bekannt geworden sind und zu Konsequenzen geführt haben.</p>
<p><img decoding="async" src="https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/wp-content/uploads/2002/08/Abbildung-2002-63-1.gif" alt="Abbildung 2002-63-1.gif" class="table-figure"></p>
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		<item>
		<title>Patienten brauchen bessere und schnellere Informationen zu neuen Arzneimitteln</title>
		<link>https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/patienten-brauchen-bessere-und-schnellere-informationen-zu-neuen-arzneimitteln/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dennis Hoppe]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Apr 2002 10:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zu diesem Thema hat im Dezember 2001 Andrew Herxheimer, der Senior-Präsident der International Society of Drug Bulletins (ISDB), anläßlich eines Vortrags in Luxemburg Feststellungen gemacht und Forderungen aufgestellt, die von den Aufsichtsbehörden umgesetzt werden sollten. Sie sind aber auch für das Verordnungsverhalten der Ärzte und für die Beratungstätigkeit der Apotheker von Bedeutung. Daher wollen wir [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zu diesem Thema hat im Dezember 2001 Andrew Herxheimer, der Senior-Präsident der International Society of Drug Bulletins (ISDB), anläßlich eines Vortrags in Luxemburg Feststellungen gemacht und Forderungen aufgestellt, die von den Aufsichtsbehörden umgesetzt werden sollten. Sie sind aber auch für das Verordnungsverhalten der Ärzte und für die Beratungstätigkeit der Apotheker von Bedeutung. Daher wollen wir sie im folgenden referieren.</p>
<p>Die Zulassung von Medikamenten geschieht auf der Grundlage vorklinischer und klinischer Untersuchungen, die der Hersteller bei der Zulassungsbehörde einreicht. Sie wurden geplant und durchgeführt, um die Wirksamkeit und Verträglichkeit bei speziell ausgewählten Patienten nachzuweisen. Die Untersuchungen sind jedoch nicht in der Lage zu zeigen, was bei &#8222;Routinepatienten&#8220; in der Praxis passieren wird. Sie sind auch nicht geeignet, seltene Nebenwirkungen zu entdecken. Daher ist in den ersten &#8222;Lebensjahren&#8220; eines Medikaments viel mehr über seine Effektivität und seinen Nutzen bekannt als über seine Nachteile. Risiken und Nebenwirkungen kennenzulernen, erfordert eine längere, sehr sorgfältige Beobachtung. Die Spontanerfassung bei Ärzten und Apothekern sind nützlich, entdecken aber weniger als 10%. Wenn es gelänge, Patienten in die Lage zu versetzen, Nebenwirkungen zu melden, würde dies den Prozentsatz der entdeckten Nebenwirkungen sicher erheblich steigern. Werden Patienten andrerseits nicht einbezogen, wird ihnen die Fähigkeit abgesprochen, wichtige Informanten zu Wirkungen und Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu sein.</p>
<p>Es wäre hilfreich, neue Medikamente, deren Nebenwirkungen noch nicht ausreichend bekannt sind, zu kennzeichnen und aufzulisten. Alle Patienten, denen ein solches Medikament angeboten und verschrieben wird, werden gleichzeitig mit der Verordnung aufgefordert, Nebenwirkungen zu melden. Sie könnten durch ein Symbol auf der Verpackung und der Packungsbeilage darüber informiert werden, daß sie ein neues Medikament erhalten (s.a. Lancet <a href="http://www.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi?cmd=Retrieve&#038;db=PubMed&#038;list_uids=11741629&#038;dopt=Abstract" target="_blank" rel="noopener">2001, <b>358</b>, 1872</a>). In den Praxen der Ärzte und in den Apotheken könnten Informationsblätter über den Umgang mit neuen Medikamenten ausliegen, die nochmals darüber informieren was, wann und wohin gemeldet werden soll.</p>
<p>Der Verordnung neuer Medikamente muß natürlich ein aufklärendes Gespräch vorausgehen. Werden Patienten in die Risikoanalyse mit einbezogen, werden sie später sich selbst und anderen auch weniger Vorwürfe machen können, wenn sich der Erfolg nicht einstellt. Die Voraussetzungen, richtig informieren zu können, sollten auch von der Politik, den Krankenkassen und der Industrie geschaffen werden. Die &#8222;freien&#8220; Arzneimittelzeitschriften sind bereits in diesen Prozeß eingebunden.</p>
<p>Die aktive Teilnahme der Patienten an der Pharmakovigilanz würde allen zum Vorteil gereichen: Fragen und Probleme der Patienten könnten eher erkannt und bearbeitet werden. Die Öffentlichkeit würde wieder Vertrauen entwickeln, daß Nebenwirkungen rechtzeitig erkannt und bekannt gemacht werden. Die Ärzte würden rascher Informationen über das Nutzen/Risiko-Verhältnis neuer Medikamente erhalten. Die Krankenkassen würden seltener die Behandlung von Nebenwirkungen finanzieren müssen. Auch würden sie Kosten sparen, wenn teure neue, unnötige Arzneimittel seltener verordnet würden. Die Industrie würde rascher echte Fortschritte machen können, wenn sie früher von den Nachteilen und Gefahren ihrer Produkte erführe.</p>
<p>Ein realistischer, offener Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten, die Erfahrungen mit neuen Medikamenten in der Praxis haben, würde eine konstruktive Atmosphäre schaffen zwischen <i>gesundheitsorientierten</i> und <i>umsatzorientierten</i> Institutionen. Überall sollten daher neu auf den Markt gekommene Medikamente gekennzeichnet werden. Wo könnte man besser damit anfangen als in Europa?</p>
<p><b> </b></p>
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		<title>Das BfArM gibt bekannt: Änderungen des Zulassungsstatus auf der Basis von einzelnen Spontanberichten (Juli 2000 bis Dezember 2000)</title>
		<link>https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/das-bfarm-gibt-bekannt-aenderungen-des-zulassungsstatus-auf-der-basis-von-einzelnen-spontanberichten-juli-2000-bis-dezember-2000/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dennis Hoppe]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jun 2001 10:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Änderungen des Zulassungsstatus auf der Basis von einzelnen Spontanberichten(Juli 2000 bis Dezember 2000)</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><B>Änderungen des Zulassungsstatus auf der Basis von einzelnen Spontanberichten<br />(Juli 2000 bis Dezember 2000)<br /></B><B><br /></B> </p>
<p><img decoding="async" src="https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/wp-content/uploads/2001/06/Abbildung-2001-47a-1.gif" alt="Abbildung 2001-47a-1.gif" class="table-figure"></p>
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		<title>Das BfArM gibt bekannt: Änderungen des Zulassungsstatus auf der Basis von einzelnen Spontanberichten (Juli 1997 bis Juli 1998)</title>
		<link>https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/das-bfarm-gibt-bekannt-aenderungen-des-zulassungsstatus-auf-der-basis-von-einzelnen-spontanberichten-juli-1997-bis-juli-1998/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dennis Hoppe]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 1998 11:03:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>The post <a href="https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/das-bfarm-gibt-bekannt-aenderungen-des-zulassungsstatus-auf-der-basis-von-einzelnen-spontanberichten-juli-1997-bis-juli-1998/">Das BfArM gibt bekannt: Änderungen des Zulassungsstatus auf der Basis von einzelnen Spontanberichten (Juli 1997 bis Juli 1998)</a> appeared first on <a href="https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten">Der Arzneimittelbrief</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" src="https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/wp-content/uploads/1998/12/Abbildung-1998-96a-1.gif" alt="Abbildung 1998-96a-1.gif" class="table-figure"></p>
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		<title>Das BfArM gibt bekannt: Änderungen des Zulassungsstatus auf der Basis von einzelnen Spontanberichten (Januar bis Juni 1997)</title>
		<link>https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/das-bfarm-gibt-bekannt-aenderungen-des-zulassungsstatus-auf-der-basis-von-einzelnen-spontanberichten-januar-bis-juni-1997/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dennis Hoppe]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 1997 11:09:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Änderungen des Zulassungsstatus auf der Basis von einzelnen Spontanberichten (Januar bis Juni 1997)</p>
<p>The post <a href="https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/das-bfarm-gibt-bekannt-aenderungen-des-zulassungsstatus-auf-der-basis-von-einzelnen-spontanberichten-januar-bis-juni-1997/">Das BfArM gibt bekannt: Änderungen des Zulassungsstatus auf der Basis von einzelnen Spontanberichten (Januar bis Juni 1997)</a> appeared first on <a href="https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten">Der Arzneimittelbrief</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><B>Änderungen des Zulassungsstatus auf der Basis von einzelnen Spontanberichten (Januar bis Juni 1997)</p>
<p></B> </p>
<p><img decoding="async" src="https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/wp-content/uploads/1997/12/Abbildung-1997-95a-1.gif" alt="Abbildung 1997-95a-1.gif" class="table-figure"></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das BfArM gibt bekannt: Änderungen des Zulassungsstatus auf der Basis von einzelnen Spontanberichten (Juli bis Dezember 1996)</title>
		<link>https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/das-bfarm-gibt-bekannt-aenderungen-des-zulassungsstatus-auf-der-basis-von-einzelnen-spontanberichten-juli-bis-dezember-1996/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dennis Hoppe]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jul 1997 10:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[5-Hydroxytryptamin-Rezeptor-Antagonisten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Änderungen des Zulassungsstatus auf der Basis von einzelnen Spontanberichten (Juli bis Dezember 1996)</p>
<p>The post <a href="https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/das-bfarm-gibt-bekannt-aenderungen-des-zulassungsstatus-auf-der-basis-von-einzelnen-spontanberichten-juli-bis-dezember-1996/">Das BfArM gibt bekannt: Änderungen des Zulassungsstatus auf der Basis von einzelnen Spontanberichten (Juli bis Dezember 1996)</a> appeared first on <a href="https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten">Der Arzneimittelbrief</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><B>Änderungen des Zulassungsstatus auf der Basis von einzelnen Spontanberichten (Juli bis Dezember 1996)<br /></B> </p>
<p><img decoding="async" src="https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/wp-content/uploads/1997/07/Abbildung-1997-55a-1.gif" alt="Abbildung 1997-55a-1.gif" class="table-figure"></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aufklärungspflicht. Fach- und Gebrauchsinformationen aus ärztlich-internistischer Sicht</title>
		<link>https://www.der-arzneimittelbrief.de/nachrichten/aufklaerungspflicht-fach-und-gebrauchsinformationen-aus-aerztlich-internistischer-sicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dennis Hoppe]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jul 1997 10:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zusammenfassung: Die Arzneimitteltherapie erfordert die Aufklärung des Patienten durch den behandelnden Arzt und die Einwilligung des Patienten. Umfang und Inhalt der Aufklärung sollten sich an Dringlichkeit der Arzneimitteltherapie sowie an dem Bildungs- und Wissensstand des Patienten orientieren. Neben der ärztlichen Aufklärung und dem Gespräch mit dem Apotheker bildet die Packungsbeilage (&#8222;Gebrauchsinformation&#8220;) die wesentliche Informationsquelle für [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><B>Zusammenfassung: Die Arzneimitteltherapie erfordert die Aufklärung des Patienten durch den behandelnden Arzt und die Einwilligung des Patienten. Umfang und Inhalt der Aufklärung sollten sich an Dringlichkeit der Arzneimitteltherapie sowie an dem Bildungs- und Wissensstand des Patienten orientieren. Neben der ärztlichen Aufklärung und dem Gespräch mit dem Apotheker bildet die Packungsbeilage (&#8222;Gebrauchsinformation&#8220;) die wesentliche Informationsquelle für den Patienten. Ihr Ziel ist es, wichtige Informationen über das jeweilige Arzneimittel patientenverständlich zu übermitteln und somit seine zuverlässige Anwendung zu sichern. Die Anleitungen der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Erstellung einer Gebrauchsinformation (EG-Richtlinie 92/27) werden hoffentlich in naher Zukunft zur Verbesserung der sprachlichen, inhaltlichen und graphischen Aufbereitung von Arzneimittelinformationen für Patienten führen. Die Fachinformation (&#8222;Gebrauchsinformation für Fachkreise&#8220;) dient der Übermittlung notwendiger wissenschaftlicher Informationen für eine sichere Arzneimitteltherapie an Fachkreise. Auch für die Gestaltung der Fachinformation wurden inzwischen Vorschläge vom Ausschuß für Arzneispezialitäten der EG-Kommission vorgelegt, die jedoch im Unterschied zur Richtlinie 92/27 nur empfehlenden Charakter haben. Kein Arzt sollte ein Arzneimittel verordnen, ohne die Fachinformationen genau zu kennen.<br /></B><br /><B>Aufklärungspflicht:</B> Die Arzneimitteltherapie erfordert, wie jeder ärztliche Eingriff, die Aufklärung und Einwilligung des Patienten, da mit dem Einsatz eines Arzneimittels in die Integrität eines Menschen eingegriffen wird, wichtige Lebensvorgänge des Organismus davon betroffen sein können und normalerweise gut funktionierende physiologische Abläufe beeinflußt werden (11, 12). Die Aufklärung über die Arzneimitteltherapie muß durch den behandelnden Arzt erfolgen; sie darf nicht delegiert werden. Um wirksam in eine geplante Arzneimitteltherapie einwilligen zu können, muß der Patient die Tragweite seiner Entscheidung kennen, d.h. seine Zustimmung muß auf einer voll informierten Urteilsbasis (&#8222;informed consent&#8220;) beruhen. Vorbedingungen hierfür sind 1. ein genügendes Wissen über die Erkrankung, die geplante Diagnostik, die in Frage kommenden Therapieoptionen und die Prognose; 2. eine rechtzeitige Aufklärung, die dem Patienten genügend Zeit zum Abwägen seiner Entscheidung läßt und vermeidet, daß er unter Entscheidungsdruck gerät (7).</p>
<p>Der Umfang der Aufklärung durch den Arzt muß sich an der Dringlichkeit der Arzneimitteltherapie (d.h. je dringlicher die Arzneimitteltherapie, desto eher genügt eine Aufklärung &#8222;in groben Zügen&#8220;) sowie an dem Bildungs- und Wissensstand des Patienten orientieren. Um entschlußfähig zu sein, reicht es nicht aus, ausschließlich Tatsachen (z.B. medizinisch-technische Diagnose, Wirkungen und unerwünschte Wirkungen des ausgewählten Arzneimittels) an den Patienten weiterzugeben. Der aufklärende Arzt sollte vielmehr versuchen, dem Patienten ein wirkliches Verständnis über die geplante Arzneimitteltherapie zu vermitteln. Dieses Verständnis ist besonders wichtig, da das Aufstellen therapeutischer Richtlinien durch die vielfältigen Eigenschaften des Arzneimittels sowie die vom Krankheitsverlauf abhängige Wirksamkeit und die individuellen Besonderheiten des Patienten (z.B. Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen, Gefahr allergischer Reaktionen) erschwert wird (12). Wenn mehrere wissenschaftlich anerkannte medikamentöse Therapieverfahren zur Verfügung stehen, muß der Patient auch über die Alternativtherapie in demselben Umfang wie über die angebotene Therapie aufgeklärt werden. Grundsätzlich sollte, wie auch bei anderen Heileingriffen, eine gestufte Aufklärung erfolgen, bei der der Patient zunächst über die Diagnose und die wichtigen Fakten der in Aussicht gestellten Arzneimitteltherapie (u.a. arzneilich wirksame Bestandteile des Medikaments, Dosierung, Anwendungshinweise, Neben- und Wechselwirkungen) aufgeklärt und auf Wunsch über weitere Einzelheiten informiert wird (11). <I>Da stationär behandelten Patienten nach Verordnung neuer Medikamente die Packungsbeilage meistens nicht zur Verfügung steht, kommt der gründlichen Aufklärung durch den Arzt &#8211; schon aus haftungsrechtlichen Gründen &#8211; besondere Bedeutung zu, insbesondere vor dem Hintergrund der durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen möglicherweise ausgelösten Morbidität und Letalität bei Krankenhauspatienten und den daraus resultierenden Kosten für das Gesundheitswesen </I>(2, 4).<I></p>
<p></I>Kommerziell erhältliche Merkblätter für komplexe bzw. nebenwirkungsreiche medikamentöse Therapieverfahren (z.B. Zytostatika, Kortikoid-Langzeitbehandlung, gerinnungshemmende Substanzen) können das Gespräch zwischen Arzt und Patient vorbereiten bzw. ergänzen, nie jedoch ersetzen. Ziel dieser Merkblätter ist es, die Patientenaufklärung zu verbessern und gleichzeitig durch die Dokumentation der Aufklärung bzw. der Einwilligung des Patienten die rechtliche Position des Arztes zu sichern. Diese Grundsätze über Aufklärung und Einwilligung im Rahmen der Arzneimitteltherapie können nicht ohne Modifizierung auf klinische Prüfungen bzw. Therapieversuche übertragen werden. Die Notwendigkeit solcher Modifizierungen ergibt sich aus der Doppelrolle des Arztes als Therapeut und als Forscher innerhalb der klinischen Prüfungen und den daraus unter Umständen resultierenden Interessenkollisionen bzw. der gesundheitlichen Gefährdung des Patienten (11).</p>
<p>Etwa ein Drittel der Patienten machen bei der Einnahme der ihnen verordneten Medikamente schwerwiegende Fehler, die in der Regel auf Mißverständnissen hinsichtlich der gewünschten bzw. unerwünschten Wirkungen des Arzneimittels beruhen und nur durch eine adäquate Patienteninformation vermieden werden können (5). Eine Mitte der 80er Jahre von der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) publizierte Studie ergab, daß nur etwa 30% der Patienten durch ihre behandelnden Ärzte Informationen über entsprechende Vorsichtsmaßregeln für die Einnahme der ihnen verordneten Medikamente und deren Nebenwirkungen erhalten hatten (10). Zu ähnlichen Ergebnissen kam eine Untersuchung des Zentrums für Sozialpolitik zum Verschreibungsverhalten von Ärzten (Fach- und Allgemeinärzte) in Deutschland, die im Auftrag der Angestelltenkammer Bremen durchgeführt wurde (8). Die Auswertungen dieser Untersuchung bei mehr als 6000 befragten Patienten zeigten, daß 40% der Patienten &#8222;nie&#8220; oder lediglich &#8222;manchmal&#8220; über die Wirkung von Medikamenten informiert und nur ein Drittel regelmäßig auf mögliche Nebenwirkungen hingewiesen wurden. Da die Einsicht in die medizinische Notwendigkeit und das Verständnis der Wirkungsweise von Medikamenten entscheidend für die Compliance sind, verwundert es nicht, daß nur 62% der Patienten in der genannten Untersuchung die ärztliche Verschreibung exakt befolgten.</p>
<p><B>Packungsbeilage (&#8222;Gebrauchsinformation&#8220;):</B> Neben der dem Arzt obliegenden Aufklärungspflicht über die Anwendung des Arzneimittels und dem Gespräch mit dem Apotheker ist die Packungsbeilage die wesentliche Informationsquelle für den Patienten. Die ärztliche Aufklärung und die Packungsbeilage sollen den Patienten über diejenigen Fakten informieren, die für die Anwendung des Arzneimittels und die damit verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Sie sollen ihn in die Lage versetzen, die Bedeutung der Arzneimitteltherapie für die Behandlung seiner Krankheit zu verstehen und durch eine zuverlässige Anwendung des Arzneimittels deren Erfolg sichern (3).</p>
<p>Besondere Bedeutung erlangt die Information des Patienten durch die Packungsbeilage angesichts der heute häufigen Selbstmedikation, die sich auch auf Arzneimittel mit hohem Mißbrauchsrisiko (z.B. Appetitzügler, Abführ-, Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel) erstreckt. Die ab 1978 mit dem Inkrafttreten des AMG von 1976 erstmals gesetzlich vorgeschriebene Packungsbeilage richtete sich ursprünglich gleichzeitig an Ärzte und Patienten. Dies führte dazu, daß die Information der Patienten wegen der vorwiegend fachtechnisch abgefaßten, für den Laien weitgehend unverständlichen Beipackzettel häufig nur unzulänglich war. Durch das Inkrafttreten der 2. AMG-Novelle 1987 wurde eine Trennung der Packungsbeilage in eine Gebrauchsinformation für Fachkreise (Fachinformation) und eine für Patienten (Packungsbeilage) vorgeschrieben. Seitdem gab es verschiedene Initiativen zur patientenfreundlichen Gestaltung von Packungsbeilagen (3). Nur wenige systematische Untersuchungen haben sich bisher jedoch der Frage gewidmet, inwieweit die nach dem AMG in § 11 vorgeschriebenen allgemeinverständlichen Angaben zum Arzneimittel vom Patienten gelesen bzw. verstanden werden und ob sie die Compliance günstig beeinflussen (5).</p>
<p>Als Beispiel sei auf eine Studie aus Italien hingewiesen, in der zwei unterschiedliche Packungsbeilagen (&#8222;Standard&#8220; bzw. &#8222;experimentelle Medikamenteninformation&#8220;) zu insgesamt fünf verschiedenen Arzneimitteln (verschreibungspflichtige: Ranitidin, triphasische orale Kontrazeptiva; in Apotheken frei verkäufliche: Ibuprofen, Na-Picosulfat, Phenolphthalein) verglichen wurden (9). Fragebögen, die verschiedene Aspekte der in den beiden Packungsbeilagen mitgeteilten Informationen über das jeweilige Arzneimittel (z.B. Verständlichkeit des Textes, Hinweise auf Nebenwirkungen, Gegenanzeigen und Dauer der Anwendung des Medikaments) analysierten, wurden von 250 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Apotheken in Italien verteilt. Von den Patienten wurde eindeutig die experimentelle Packungsbeilage bevorzugt, in der ein aktiver Sprachstil (u.a. klar definierte Überschriften in Frageform) verwendet, fachtechnische Begriffe soweit wie möglich vermieden und auch erzieherische Aspekte (z.B. Dauer der Anwendung, Betonung nicht-medikamentöser Behandlungsstrategien) berücksichtigt wurden. Die Auswertung verdeutlicht den Wunsch der Patienten nach Packungsbeilagen, die kurze und klar verständliche Sätze enthalten und die außerdem die Anwendungshinweise begründen. Sie sollten nicht durch Risikoangaben und durch eine aus haftungsrechtlichen Gründen umfassende Aufzählung von möglichen Nebenwirkungen ohne Angabe von Häufigkeiten zur Verunsicherung des Patienten führen und somit letztlich Non-compliance fördern.</p>
<p>Auch an die Vorteile textidentischer Packungsbeilagen für Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen und an eine systematische Überprüfung, inwieweit Packungsbeilagen die wesentlichen Informationen über das jeweilige Arzneimittel patientenverständlich übermitteln, sei erinnert (1). Gemeinsame Initiativen der zuständigen Gesundheitsbehörden und der pharmazeutischen Industrie, die Packungsbeilagen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (vgl. § 11 AMG) patientengerechter zu formulieren, sind aus ärztlicher Sicht zu begrüßen. Die inzwischen erarbeitete &#8222;Anleitung zur Erstellung einer Gebrauchsinformation&#8220; kann als Grundlage für eine patientengerechte Gestaltung von Packungsbeilagen betrachtet werden (3), wobei durch die Richtlinie &#8222;92/27/EWG&#8220; eine bindende Vorgabe der Europäischen Gemeinschaft (EG) für den deutschen Gesetzgeber besteht, die Umsetzung der genannten Anleitung in die Praxis jedoch noch eine Transformierung der EG-Richtlinie in das deutsche Recht voraussetzt. Leider orientieren sich derzeit die meisten Gebrauchsinformationen der Arzneimittel ausschließlich an den im § 11 des AMG geforderten Angaben und entsprechen hinsichtlich sprachlicher, inhaltlicher und graphischer Gestaltung nicht den Bedürfnissen der Zielgruppe, d.h. den Patienten. Bemühungen einzelner pharmazeutischer Unternehmen, neben einer detaillierten Gebrauchsinformation auch Iaienverständliche, patientengerecht aufgearbeitete Informationen zur z.B. Erkrankung bzw. Wirkungsweise, Anwendung, Neben-/Wechselwirkung des Medikaments zu liefern, sind deshalb ausdrücklich zu begrüßen. Auch die von unabhängigen Arzneimittelbulletins (z.B. Prescrire) seit einigen Jahren verliehenen Auszeichnungen für besonders informative Packungsbeilagen bzw. &#8222;Rote Karten&#8220; für unzureichende Gebrauchsinformationen können in Zukunft auch in Deutschland einen Beitrag zur Verbesserung der patientenorientierten und -verständlichen Aufbereitung von Arzneimittelinformationen leisten.</p>
<p><B>Fachinformation (Gebrauchsinformation für Fachkreise):</B> Ihr wesentliches Ziel ist die Übermittlung der für eine sichere Arzneimitteltherapie notwendigen wissenschaftlichen Informationen an Fachkreise. Die Verpflichtung für pharmazeutische Unternehmer, eine Fachinformation für verschreibungspflichtige Arzneimittel den Angehörigen der Heilberufe zur Verfügung zu stellen, entstand im Rahmen der 2. AMG-Novelle (siehe oben). Die Angaben zu dem Arzneimittel sind im § 11 a des AMG vorgegeben, wobei seit Inkrafttreten der 3. AMG-Novelle aus Gründen der Arzneimittelsicherheit, der Transparenz bzw. der rationellen Arbeitsweise für die Erstellung von Packungsbeilagen und Fachinformationen einheitliche und allgemein verständliche Begriffe sowie ein einheitlicher Wortlaut angeordnet werden können. Systematische Untersuchungen, inwieweit eine flächendeckende Verbreitung der Fachinformation und eine rasche Information der Fachkreise über therapierelevante Änderungen der Fachinformation gewährleistet ist, liegen nicht vor. Für die vom pharmazeutischen Unternehmer erstellten Fachinformationen wurde ein zentrales Abruf- und Versandsystem eingerichtet (Fachinfo-Service). Neben einer Printversion mit Fachinformationen zu einzelnen Arzneimitteln können hierüber auch eine CD-ROM (Gesamtpublikation des Fachinformationsbestandes) zentral beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) angefordert werden. Der Fachinfo-Service stößt bei den Fachkreisen auf gute Resonanz, wie aktuelle Zahlen aus dem Jahre 1996 verdeutlichen (Einzelabrufe von Printversionen im September 1996: 44000 Stück, Bestellungen der CD-ROM für das 1.-3. Quartal 1996: 1520 Stück; G. Walluf-Blume, persönliche Mitteilung). Als Informationswege für Fachkreise über therapierelevante Änderungen der Fachinformation stehen neben den Bekanntmachungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und den sogenannten Rote-Hand-Briefen der Hersteller insbesondere die Mitteilungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ) im Deutschen Ärzteblatt sowie verschiedene unabhängige Arzneimittelinformationsblätter zur Verfügung. Im Unterschied zur Richtlinie 92/27 der EG für die Gestaltung von Packungsbeilagen (siehe oben) besitzt die Note for Guidance &#8222;Summary of Product Characteristics&#8220; (SPC) des Ausschusses für Arzneispezialitäten der EG-Kommission nur empfehlenden Charakter (6). Aus ärztlicher Sicht ist eine Harmonisierung der in den Fachinformationen enthaltenen Angaben auf europäischer Ebene wünschenswert, wobei Angaben in der SPC zu z.B. Anwendungsgebieten des Arzneimittels, Dosierung, Art und Dauer der Anwendung, Gegenanzeigen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln und Nebenwirkungen die von § 11 a des AMG geforderten Hinweise präzisieren, z.T. auch erweitern und somit zu einer besseren Information der Fachkreise beitragen können. Ein detaillierter Vorschlag zur Abfassung der Fachinformation, basierend auf den Angaben der SPC bzw. des § 11 a, ist an anderer Stelle publiziert worden (6). Die Fachinformation ermöglicht meistens eine detaillierte Information zu speziellen Eigenschaften des Arzneimittels, orientiert sich jedoch in der Regel zu wenig am Praxisalltag der Ärzte sowie an konkreten Patientenproblemen und sollte andere Aspekte, wie z.B. gesicherte und wirksame Anwendungweisen, Vorteile neuer (häufig teurer) Wirkstoffe gegenüber der herkömmlichen Standardtherapie stärker berücksichtigen. Die Fachinformation kann deshalb objektive und kritische Informationsquellen für eine rationale und rationelle Arzneimitteltherapie, wie z.B. die zu der International Society of Drug Bulletins (ISDB) gehörenden Zeitschriften (in Deutschland: DER ARZNEIMITTELBRIEF) sowie Mitteilungen bzw. Bekanntmachungen der AkdÄ, nicht ersetzen, da nur sie dem praktisch tätigen Arzt die Möglichkeit bieten, sich über Nutzen und Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu informieren und Ergebnisse klinischer Studien herstellerunabhängig zu validieren. Diese Informationsquellen gewinnen angesichts der von der pharmazeutischen Industrie bei der Abfassung der Fachinformation auch verfolgten Promotionsinteressen, der zunehmend von der Pharmaindustrie beherrschten ärztlichen Fortbildung und der Flut von Hochglanzbroschüren zu neuen Arzneimitteln bzw. neuen lndikationsgebieten etablierter Arzneimittel immer größere Bedeutung.</p>
<p><B>Schlußfolgerungen für die Praxis:<br /></B>1. Angesichts der z.T. schwerwiegenden Fehler, die etwa ein Drittel der Patienten bei der Einnahme der ihnen verordneten Arzneimittel machen, muß die ärztliche Aufklärung über die Arzneimitteltherapie unbedingt verbessert werden. Eine gründliche Aufklärung ist besonders wichtig bei der Verordnung neuer Medikamente während der stationären Behandlung, da Patienten im Krankenhaus weitere Informationensquellen (z.B. Packungsbeilage, Gespräch mit dem Apotheker) nicht zur Verfügung stehen.<br />2. Die rasche Umsetzung der EG-Richtlinien für die Erstellung patientenverständlicher Packungsbeilagen ist aus ärztlicher Sicht zu begrüßen. Hierbei sollte auch auf eine im Text identische Abfassung von Packungsbeilagen für Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen geachtet und eine Verunsicherung der Patienten, z.B. durch eine nicht ausreichende Gewichtung bei der Aufzählung von Nebenwirkungen, vermieden werden.<br />3. Die Fachinformation enthält detaillierte Angaben zu speziellen Eigenschaften und Anwendungsgebieten des Arzneimittels, kann jedoch die Lektüre anderer Informationsquellen für eine rationale und rationelle Arzneimitteltherapie nicht ersetzen, da nur diese herstellerunabhängig über Nutzen und Risiken des jeweiligen Arzneimittels informieren und die Validierung klinischer Studien erleichtern. Dennoch sollten wir kein Arzneimittel verordnen, für das wir keine Fachinformation in unserer persönlichen Sammlung haben.</p>
<p><B>Literatur</p>
<p></B>1. Anonymous (Editorial): Lancet <a href="http://www.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi?cmd=Retrieve&#038;db=PubMed&#038;list_uids=2889971&#038;dopt=Abstract" target="_blank" rel="noopener">1987, <B>II</B>, 1064</a>.<br />2. Classen, D.C., et al.: JAMA <a href="http://www.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi?cmd=Retrieve&#038;db=PubMed&#038;list_uids=9002492&#038;dopt=Abstract" target="_blank" rel="noopener">1997, <B>277</B>, 301</a>.<br />3. Holz-Slomczyk, M., et al.: Pharm. Ind. 1993, <B>55</B>, 3.<br />4. Johnson, J.A., und Bootman, J.L.: Arch. Intern. Med. <a href="http://www.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi?cmd=Retrieve&#038;db=PubMed&#038;list_uids=7575048&#038;dopt=Abstract" target="_blank" rel="noopener">1995, <B>155</B>, 1949</a>.<br />5. Johnson, M.W., et al.: JAMA <a href="http://www.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi?cmd=Retrieve&#038;db=PubMed&#038;list_uids=3773181&#038;dopt=Abstract" target="_blank" rel="noopener">1986, <B>256</B>, 2722</a>.<br />6. Koch, H., et al.: Pharm. Ind. 1994, <B>56</B>, 110.<br />7. Loewy, E.H.: Ethische Fragen in der Medizin. Springer, Wien 1995.<br />8. Marstedt, G., et al.: Schulmedizin, ärztliche &#8222;Sprechstunde&#8220; und Medikamentenverschreibung. In: Angestelltenkammer Bremen (Hrsg.): Gesundheit und Lebensqualität. Bremen 1993.<br />9. MiseIli, M.: Brit. Med. J. <a href="http://www.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi?cmd=Retrieve&#038;db=PubMed&#038;list_uids=2271829&#038;dopt=Abstract" target="_blank" rel="noopener">1990, <B>301</B>, 1261</a>.<br />10. Morris, L.A., et al.: Am. J. Public Health <a href="http://www.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi?cmd=Retrieve&#038;db=PubMed&#038;list_uids=6476176&#038;dopt=Abstract" target="_blank" rel="noopener">1984, <B>74</B>, 1161</a>.<br />11. Samson, E.: Ethische und rechtliche Fragen. In: Creutzig, U. (Hrsg.): Therapiestudien bei bösartigen Neubildungen. Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven 1988.<br />12. Scheler, F.: Internist 1995, <B>36</B>, 511.</p>
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