Als Biosimilar wird ein Arzneimittel bezeichnet, das als arzneilich wirksamen Bestandteil eine strukturelle, biotechnologisch sehr ähnliche Version des Arzneistoffs eines bereits in der EU zugelassenen Biologikums (Referenzarzneimittel) enthält und eine ähnliche pharmakologisch-klinische Wirkung wie das Referenzarzneimittel hat. Aufgrund des unterschiedlichen gentechnischen Herstellungsprozesses kann ein Biosimilar in Bezug auf Struktur und Funktion jedoch nicht völlig identisch mit einem zugelassenen Originalprodukt sein, zeigt aber nachgewiesener Weise ausreichend gleiche Wirksamkeit und Sicherheit (vgl. [1], [2]……bitte Artikel abonnieren
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