Jg. 60, S. 48DB02; Ausgabe 06 / 2026
Als Reaktion auf unsere kleine Serie „Apotheken in Not“ [1] wurden wir von Kolleginnen und Kollegen aus Österreich auf die dort gegebene Möglichkeit einer Medikamentenabgabe direkt in den Arztpraxen hingewiesen. In Österreich gibt es – anders als in Deutschland – für den Verkauf von Arzneimitteln kein Apothekenmonopol.Nach dem österreichischen Apothekengesetz [2] dürfen Hausärzte seit den 1950er Jahren Medikamente an ihre Patienten abgeben. Die Patienten zahlen in der Ordination nur die gegebenenfalls fällige Rezeptgebühr, der Rest wird von den Ärzten mit den Krankenkassen monatlich abgerechnet. Vergütet wird der sog. Apothekenverkaufspreis (AVP), abzüglich der Rezeptgebühr und einem 3,6%igen Rabatt für die Krankenkassen [3]…..bitte Artikel abonnieren
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